Im März entscheidet OGH über Haft für Martinz

526 Tage Bangen haben ein Ende: Am 11. März weiß Ex-ÖVP-Politiker Josef Martinz, ob er ins Gefängnis muss
Fall Birnbacher: Der Ex-VP-Chef steht in der Berufungsverhandlung vorm Höchstgericht

Endlich ist es so weit“, sagte einer der vier Angeklagten im sogenannten Birnbacher-Prozess und meint damit den Termin der Berufungsverhandlung beim Obersten Gerichtshof. Sie findet am 11. März statt und ist öffentlich.

Der ehemalige ÖVP-Landesrat Josef Martinz (fünfeinhalb Jahre), die beiden Ex-Vorstände der Landesholding, Hans-Jörg Megymorec (drei Jahre) und Gert Xander (zwei Jahre), sowie Steuerberater Dietrich Birnbacher (drei Jahre, davon zwei bedingt) waren am 1. Oktober 2012 am Landesgericht Klagenfurt der Untreue schuldig erkannt.

Vorsitzender Manfred Herrnhofer hatte es als erwiesen angesehen, dass Martinz – gemeinsam mit Ex-Landeshauptmann Jörg HaiderBirnbacher dazu benutzen wollte, beim Verkauf der Hypo-Anteile des Landes an die BayernLB Millionen für die eigenen Parteien abzuzweigen. Ein Schaden von 5,7 Millionen Euro wurde laut Urteil der Bank zugefügt. Ein Gutachter hatte Birnbachers Expertise zum Bankverkauf mit maximal 300.000 Euro bewertet, kassiert hatte er aber sechs Millionen Euro.

Gegen die Schuldsprüche haben Martinz, Megymorec und Xander Nichtigkeitsbeschwerden erhoben. Gegen die Strafhöhen haben sie, die Staatsanwaltschaft und Birnbacher Berufung eingelegt. Über diese Rechtsmittel entscheidet der Senat 11 (Vorsitz: Franz Zehetner).

Für Martinz-Verteidiger Alexander Todor-Kostic wird entscheidend sein, wie der OGH die Sachverständigen-Problematik löst: „Ich hoffe, dass er bei prominenten Angeklagten die gleich strengen Maßstäbe wie sonst anlegt.“

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