Hypo-Richter: Bedenken wegen Kulterer-Klage

Hypo-Richter: Bedenken wegen Kulterer-Klage
48 Millionen Euro-Prozess – Erneut muss sich Wolfgang Kulterer für seine frühere Tätigkeit als Hypo-Alpe-Adria-Chef verantworten.

Am Dienstag startete am Wiener Handelsgericht der von der Kärntner Bank angestrengte Zivilprozess rund um den Verkauf von Vorzugsaktien der Hypo Leasing an Investoren im Jahr 2004. Diese hätten, so die Kläger, durch überhöhte Renditen die Bank geschädigt. Die Hypo klagt neben Kulterer auch die Ex-Vorstände Josef Kircher und Günter Striedinger, einen Anwalt, einen Steuerberater sowie sieben Stiftungen. Die Hypo fordert 48 Millionen Euro zurück.

Dass es dazu kommt, scheint aber fraglich. Richter Oliver Götsch ortet „wegen der Schlüssigkeit des Klagsbegehrens Bedenken“. So sei fraglich, ob die hinsichtlich der wegen des Deals in der Bilanz notwendig gewordene Wertberichtigung ausreiche, um von einem Schaden auszugehen. Ein Beobachter schätzt die Chancen, dass der Prozess eingestellt wird, auf 50:50. Die Hypo-Anwälte haben nun bis zum nächsten Prozesstermin Anfang Juli Zeit, weitere Gründe für die Klage einzubringen. Gelingt dies nicht, wäre Kulterer erneut ein Etappensieg gelungen.

Freispruch

Bereits im März wurde er in erster Instanz in einem Strafprozess vom Verdacht der Untreue freigesprochen. Dabei ging es um die Vergabe von Krediten an Styrian Airways und an einen Detektiv.

Kulterer muss sich in der Causa Vorzugsaktien aber auch strafrechtlich verantworten. Beobachter waren davon ausgegangen, dass Richter Götsch dieses Strafverfahren, das am 27. März startet, abwartet. „Das wäre nicht zielführend“, meinte er jedoch gestern. Denn das Strafverfahren betreffe nur vier der im Zivilprozess Beklagten.

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