Hypo: Kulterer zum 3. Mal vor Gericht

Hypo: Kulterer zum 3. Mal vor Gericht
Dritter Hypo-Strafprozess: Ex-Vorstände sollen Aktionären zu fetten Gewinnen verholfen haben – zum Schaden der Bank.

Für Wolfgang Kulterer ist es nichts Neues. Der ehemalige Banker sitzt ab heute zum dritten Mal auf der Anklagebank. 2008 wurde er wegen Bilanzfälschung im Zuge der Swap-Affäre nach einem Geständnis zu 140.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Im Vorjahr gab es von der Anklage der Untreue einen – nicht rechtskräftigen – Freispruch.

Neben ihm sitzt sein ehemaliger Vorstandskollege Günter Striedinger. Auch er war der Bilanzfälschung angeklagt, hat diese aber stets bestritten. In erster Instanz zu vier Monaten bedingt und 88.000 Euro Geldstrafe verurteilt, wurde vom OLG Graz die Haftstrafe erlassen.

Die beiden weiteren Angeklagten sind der Klagenfurter Jurist Gerhard Kucher und der Wirtschaftstreuhänder Hermann Gabriel. Sie sind über Jahre Anwalt bzw. Steuerberater der Kärntner Hypo-Bank gewesen und nicht vorbestraft.

Karussell

Hypo: Kulterer zum 3. Mal vor Gericht

Um Untreue geht es auch im Verfahren unter dem Titel "Hypo III". Um Eigenkapital für die Expansion einzusammeln, hatte die Hypo-Leasing-Tochter 2004 für 100 Millionen Euro Vorzugsaktien aufgelegt. Gekauft wurden diese unter anderem von Firmen, hinter denen Steuerberater Gabriel und Jurist Kucher standen. Finanziert haben sie den Kauf der Vorzugsaktien über Hypo-Kredite. Diese Kredite waren billiger als die Dividende, die sie aus den Vorzugsaktien bekamen. Die Käufer der Vorzugsaktien haben also ein sicheres Geschäft gemacht. Die Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass die Differenz von etwa 5,5 Millionen Euro zwischen Dividende für die Vorzugsaktionäre und den niedrigeren Kreditzinsen ein Schaden für die Hypo ist und klagt daher wegen Untreue. Bei einer Verurteilung drohen bis zu zehn Jahre Haft. Für die vier Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Für den Klagenfurter Anwalt Ferdinand Lanker, der auch in diesem Verfahren Kulterer verteidigt, hat die Anklage "überhaupt keine Substanz". "Durch die Vorzugsaktien hat die Bank keinen Nachteil erlitten", sagte er zum KURIER. "Im Gegenteil, es ist durch die Kreditvergabe zu einem Zinsertrag von mindestens 25 Millionen Euro gekommen." Wären die Aktien ohne Hypo-Kredit gekauft worden, hätte es auch diesen Ertrag nicht gegeben. Lanker: "Wo aber kein Schaden, da auch keine Untreue." Zudem sind die Vorzugsaktien notwendiges Eigenkapital für die Hypo gewesen. Die Angeklagten werden sich gegenüber Richterin Sabine Roßmann "nicht schuldig" bekennen.

Bei der Hypo sieht man es anders. "Der Bank wurde zu Unrecht Geld entzogen", sagte Sprecher Nikola Donig. "Das Gericht muss jetzt klären, ob das strafrechtliche Folgen hat." Richterin Sabine Roßmann hat vorerst zwölf Verhandlungstermine angesetzt. Urteile wird es frühestens am 16. Mai geben. Neben dem Strafprozess wird der Fall auch vor dem Handelsgericht Wien verhandelt. Die Hypo begehrt von den vier Managern sowie sieben Gesellschaften und Stiftungen 37 Mio. Euro Schadenersatz.

Wann die Berufungsverhandlung gegen Kulterer und die beiden Mitangeklagten in der Causa Styrian Spirit beginnt, ist noch offen. Der Oberste Gerichtshof hat keinen Termin festgelegt.

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