Griss peilt Kosten unter halber Million Euro an

Irmgard Griss will die Kosten der Untersuchung nicht explodieren lassen.
Hypo-Aufklärung: Vier Experten treten Anfang Juni ihre Arbeit an. Sie erhalten Tagsätze zwischen 3.500 und 4.000 Euro.

Zumindest die Kosten für die Aufklärung des Hypo-Debakels sollen überschaubar bleiben: Irmgard Griss, die Vorsitzende der von der Regierung eingesetzten Untersuchungskommission, geht davon aus, dass die Kosten ihrer Arbeit unter einer halben Million Euro bleiben. Das sagte Griss am Dienstag im Ö1-Mittagsjournal. Das Finanzministerium sieht damit auch die vergaberechtlichen Vorschriften eingehalten.

Die vier Experten, die mit Tagsätzen zwischen 3.500 und 4.000 Euro entlohnt werden sollen, werden erstmals Anfang Juni zusammentreffen, sagte Griss. Das Magazin Format hat zuletzt Gesamtkosten für die Kommission von bis zu 1,5 Mio. Euro genannt. Das sei "weitaus zu hoch gegriffen", sagte Griss am Dienstag. Es gebe diesbezüglich zwar keine Vorgabe aus dem Finanzministerium, das die Kosten übernehmen muss, aber: "Die Untersuchung darf sicher nicht mehr als einige Hunderttausend Euro kosten - sicher nicht mehr als eine halbe Million Euro." Im Zweifelsfall will Griss einen Teilbericht vorlegen und der Regierung die Entscheidung über zusätzliche Kosten überlassen.

Sitzungszahl nich absehbar

Neben den vier Experten (zwei Schweizern und zwei Deutschen) werden der Kommission laut Griss auch eine Richterin, ein Universitätsassistent sowie eine Sekretärin und ein Teilzeit-IT-Mitarbeiter zuarbeiten. Die Kosten dafür sowie für die Büroräumlichkeiten in einem Bundesgebäude in Wien-Mitte trägt ebenfalls das Finanzministerium.

Im Finanzministerium gibt es derzeit noch keine Kostenschätzung, zumal noch nicht absehbar sei, wie viele Sitzungen notwendig sein werden. Versichert wurde allerdings, dass man die einschlägige Ausschreibungsgrenze - Aufträge ab 100.000 Euro müssen ausgeschrieben werden - einhalten werde. Der Auftrag an die fünfköpfige Kommission sei "bis zu dem von der Vorsitzenden theoretisch genannten Betrag aus BMF-Sicht vergaberechtlich vereinbar", hieß es auf APA-Anfrage.

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