Hofburg-Wahl: Republik klagt Wahlleiter auf 36.000 Euro
8,47 Millionen Euro hat die Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl gekostet. Steuergeld, das sich die Republik – zumindest zum Teil – von jenen zurückholen will, die dafür verantwortlich gewesen sein sollen.
So hat der Villacher Bürgermeister Günther Albel diese Woche einen unerfreulichen Brief von der Finanzprokuratur, dem Anwalt der Republik, erhalten: 36.000 Euro soll er an Schadenersatz zahlen.
Er hat damals, im Mai 2016, als Wahlleiter fungiert und gilt damit als mitverantwortlich für die Fehler, die in seiner Behörde bei der Auszählung der Briefwahlstimmen gemacht wurden. Fehler in 14 Wahlbehörden haben damals ja zur Aufhebung der Hofburg-Stichwahl geführt.
Republik macht ernst
Schadenersatz hat die Finanzprokuratur bereits im März von insgesamt 17 Wahlleitern bzw. deren Stellvertretern gefordert. Wer bis jetzt nicht bezahlt hat, wird nun eben auf dem zivilrechtlichen Weg geklagt. So wie Albel, bei dem zu den 36.000 Euro noch 3.000 Euro an Klagskosten dazukommen.
Sein Anwalt Meinhard Novak will sich dagegen wehren – „durch alle Instanzen bis zum Obersten Gerichtshof“. Auch Bernd Riepan, Bezirkshauptmann von Villach-Land, hat eine Schadenersatzforderung der Republik erhalten. Und auch er sagt: „Ich werde das bekämpfen.“
Albel hat aus derzeitiger Sicht schlechte Karten: Er war der erste Wahlleiter, der wegen der Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl-Auszählung tatsächlich rechtskräftig verurteilt wurde. Dieses strafrechtliche Urteil hat im nun folgenden Zivilrechtsprozess Gewicht.
Bei seinem Kollegen Riepan ist das Verfahren noch offen. Andere Wahlleiter, die zuletzt vor Gericht standen, bekamen Freisprüche und Diversionen, vielerorts wurden die Ermittlungen vorher eingestellt.
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