Höchstrichter kippen Vorratsdatenspeicherung

Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) Vizepräsidentin Brigitte Bierlein, Präsident Gerhart Holzinger, Rudolf Müller und Eleonore Berchtold-Ostermann.
Die Gesetze zu Vorratsdatenspeicherung sind nach Ansicht des VfGH verfassungswidrig.

Die Richter des österreichischen Verfassungsgerichtshofes haben am Freitagvormittag die sogenannte "Vorratsdatenspeicherung" in ihrer aktuellen Form für verfassungswidrig erklärt. Die Gesetze, die das Sammeln und Speichern von personenbezogenen Daten durch öffentliche Stellen regeln - ohne dass diese aktuell benötigt würden - seien nicht mit der Bundesverfassung vereinbar, so die Richter.

Details zum Urteil in Kürze.

Im Vorjahr hat die Justiz 354 Mal auf Vorratsdaten der Österreicher zugegriffen. Das bedeutet ein Plus um 28 Zugriffe gegenüber 2012. 227 Fälle konnten 2013 abgeschlossen werden, wobei in 105 Fällen die Maßnahme zur Aufklärung der Straftat beitrug, in mehr als der Hälfte der Fälle (122) aber kein Beitrag zur Aufklärung geleistet wurde. Keine Abfrage erfolgte wegen des Verdachts einer terroristischen Vereinigung - obwohl Terror-Bekämpfung als Grund für die Datenspeicherung genannt wurde. Die meisten Abfragen - insgesamt 113 - erfolgten wegen Diebstahls, 59 Abfragen gab es wegen Drogendelikten und 52 wegen Raubs. In den weiteren Fällen ging es um beharrliche Verfolgung, Betrug und gefährliche Drohung. In 44 Fällen hat der Rechtsschutzbeauftragte Beschwerden eingebracht, 33 davon waren erfolgreich.

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