Recht auf "Hitzefrei"? Kocher und die Sozialpartner suchen nach Lösungen

Hitze
Die Zahl der Hitzetage nimmt zu, arbeitsrechtliche Gegenmaßnahmen gibt es kaum. Minister Martin Kocher lädt Ende Juni zu einem Expertengipfel.

Die Zahl der Hitzetage in Österreich, also Tage mit mehr als 30 Grad Celsius, hat sich in den vergangenen Jahrzehnten vervielfacht. Aktuell noch statistische Extremwerte, wie 40 Hitzetage pro Jahr, werden laut Klimaforschern ohne Maßnahmen zum Normalfall. Die durchschnittliche Zahl der Hitzetage nimmt stetig zu, soll sich bis 2050 verdoppeln. Wie wirkt sich das auf den Arbeitsalltag aus?

Negativ. Arbeiten bei hohen Temperaturen kann zu körperlichen Begleiterscheinungen wie Kreislaufproblemen oder Kopfschmerzen führen – und zu einem deutlichen Rückgang der Produktivität. 

Suche nach konkreten, sinnvollen Lösungen

Derzeit gibt es in Österreich keinen Rechtsanspruch auf „Hitzefrei“ oder „Hitzeferien“. Die Arbeiterkammer fordert diesen beispielsweise für alle Beschäftigten, die im Freien arbeiten – bei Temperaturen über 30 Grad. In diese Diskussion dürfte im Sommer Bewegung kommen. 

Laut KURIER-Informationen will Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) das Gespräch mit den Sozialpartnern suchen. Ziel: Ein Austausch auf Expertenebene, um konkrete, sinnvolle und umsetzbare Lösungsvorschläge zu finden, wie der Arbeitsmarkt künftig auf Hitzewellen reagieren kann. Das geplante Gespräch soll am 26. Juni im Wirtschafts- und Arbeitsministerium (BMAW) stattfinden.

"Hitzefrei" in der Praxis kaum umsetzbar

In Österreich ist bei der Änderung arbeitsrechtlicher Regelungen, die jahrzehntelange Praxis sind, im Normalfall eine starke Mitwirkung der Sozialpartner vorgesehen. Dem Vernehmen nach will sich Kocher für jene Anpassungen der aktuellen Regelungen einsetzen, auf die sich auch die Sozialpartner einigen können.

Welche Lösungen könnten die Experten zustande bringen? Das gilt derzeit als völlig offen. Einen Anspruch auf „Hitzefrei“ für alle Arbeitsplätze im Freien durchzusetzen, dürfte wohl schwierig bis unmöglich werden. Freibäder oder Badeseen müssten bei Temperaturen über 30 Grad zusperren, der Bahnverkehr käme zum Erliegen.

Was bereits gilt

Nicht hitzefrei, aber immerhin ein Schlechtwetterentschädigungsgesetz gibt es übrigens bereits in der Baubranche. Zumindest in der Theorie haben Bauarbeiter derzeit die Möglichkeit, bei Temperaturen über 32,5 Grad Celsius im Schatten ein Arbeitsende zu beantragen. Dem muss allerdings der Arbeitgeber zustimmen. Für jene Stunden, die der Bauarbeiter nicht arbeitet, erhält er dann 60 Prozent seines Lohns.

Wozu Arbeitgeber jetzt schon angehalten sind: Sie sollen geeignete Maßnahmen treffen, um der Hitze entgegen zu wirken. Er soll beispielsweise für Schatten sorgen, besonders anstrengende Arbeiten in die Morgen- oder Abendstunden verlagern, Sonnenschutz sowie alkoholfreie Getränke bereitstellen und Pausen verlängern. Bei Büroarbeiten sollen 25 Grad Celsius nicht überschritten werden. Michael Hammerl

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