Entscheidung über "braune Ratten" in FPÖ

Entscheidung über "braune Ratten" in FPÖ
Ex-FPÖ-Vizekanzler Herbert Haupt bekämpft seit fast 14 Jahren eine ATV-Satire, in der von "braunen Ratten" in seinem Umfeld die Rede war. Die Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs fällt am 1. Juni.

Die Geschichte liegt so lange zurück, dass sich kaum jemand mehr daran erinnern kann: Aber morgen, am 1. Juni 2017, entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) darüber, ob eine Satiresendung einem FPÖ-Politiker und Vizekanzler "braune Ratten" in seinem Umfeld nachsagen darf oder nicht.

Gesendet hatte der Privatsender ATV die fragliche satirische Unterstellung am 19. September 2003. Das entsprechende Comedy-Format "Das Letzte der Woche" existiert schon längst nicht mehr. Aber der Angesprochene, Herbert Haupt, hat einen langen Rechtsweg hinter sich, der nun nach beinahe 14 Jahren zu Ende gehen könnte.

Nilpferd und Ratten

Was war passiert? In dem Filmchen wurde erzählt, dass Haupt Pate eines Nilpferdbabys im Wiener Tiergarten Schönbrunn ist. Dabei wurden "viele Ähnlichkeiten" festgestellt: "In beider Umfeld wimmelt es von braunen Ratten."

Der damalige FPÖ-Chef Haupt sah in der Aussage den Vorwurf eines Charaktermangels, sowie den Vorwurf mangelnder Abgrenzung gegenüber dem Nationalsozialismus. 2004 wurde seiner Klage vom Wiener Straflandesgericht stattgegeben und ATV zur Zahlung einer Entschädigung und zur Urteilsveröffentlichung verpflichtet. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) bestätigte das erstinstanzliche Urteil.

Aber damit war die Angelegenheit noch lange nicht erledigt, wie der Medienrechtsexperte Hans Peter Lehofer in seinem Blog akribisch auflistet.

ATV gab nicht auf, sah sich durch dieses Urteil im Recht auf freie Meinungsäußerung beschnitten und erhob im Juni 2005 Beschwerde beim EGMR.

Urteil aufgehoben

In Folge nahm der Oberste Gerichtshof (OGH) im Jahr 2009 das Strafverfahren auf Antrag der Generalprokuratur wieder auf und hob die Strafurteile des OLG Wien und des Landesgerichts für Strafsachen Wien auf. Die Gerichte hätten nicht ausreichend gewürdigt, dass die "in seiner Partei von einigen zum Teil hochrangigen Repräsentanten vertretenen, der NS-Ideologie entlehnten oder nahestehenden Positionen Gegenstand der öffentlichen Diskussion und medialen Berichterstattung auch vor und zur Zeit der Ausstrahlung des inkriminierten Beitrags waren".

Bei der Wiederaufnahme des erstinstanzlichen Verfahrens wurde im Oktober 2009 der Entschädigungsantrag Haupts abgewiesen und der Ex-Vizekanzler zur Tragung der Verfahrenskosten verpflichtet. Haupt blieb mit einem Rechtsmittel erfolglos.

2013 strich der EGMR die ATV-Beschwerde aus seinem Register, weil der Sender bereits in der Neueröffnung des Verfahrens Recht bekommen habe.

Haupt ging ebenfalls nach Straßburg

Dann legte wiederum Haupt beim EGMR in Straßburg Beschwerde ein. Er berief sich auf die Abwägung zwischen der Freiheit der Meinungsäußerung und dem Schutz des Privatlebens. Und weiters auf den in einem Zusatzprotokoll zu der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten "Schutz des Eigentums". Haupt war bereits rechtskräftig eine Entschädigung zugesprochen worden, so das Argument.

Am 1. Juni könnte der EGMR mit der Entscheidung im Fall "Haupt gegen Österreich" einen endgültigen Schlussstrich unter die Ratten-Causa setzen. Dann nämlich, wenn die Richter der Argumentationslinie Haupts nicht folgen sollten. Der Instanzenzug wäre somit ausgeschöpft.

INFO: Vorschau-Pressemitteilung des EGMR

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