Heftiger Wirbel um Anschobers Oster-Erlass

Heftiger Wirbel um Anschobers Oster-Erlass
Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk kritisiert: „Das geht zu weit.“ Wenn die Polizei den Verdacht hat, dass mehr als fünf haushaltsfremde Personen zu Besuch sind, darf sie ohne Durchsuchungsbefehl nachschauen.

Die Opposition steigt auf die Barrikaden. „Ich hätte mir nie gedacht, dass so etwas in Österreich passieren kann“, klagt der stellvertretende Klubobmann der Neos, Nikolaus Scherak, gegenüber dem KURIER an.

Anlass für den Unmut ist ein neuer Erlass des Gesundheitsministers Rudolf Anschober (Grüne) für die Osterfesttage: Die Länder sollen demnach ihre Bezirksverwaltungsbehörden anweisen, „sämtliche Zusammenkünfte in einem geschlossenen Raum, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, die nicht im selben Haushalt leben, ab Erhalt dieses Erlasses bis auf Weiteres zu untersagen“. Das Ministerium beruft sich dabei auf Paragraf 15 des Epidemiegesetzes.

Nicht gesetzeskonform

Dieser Erlass ist aus Sicht vieler Verfassungsexperten sehr haarig. Mehr noch: Es sei ein glatter Verfassungsbruch. „Das geht zu weit“, meint der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk nun zu der Regelung. Das Epidemiegesetz ermächtige nämlich gar nicht dazu, Verbote in privaten Räumen auszusprechen, es gehe eben um Veranstaltungen.

Funk glaubt, dass das letzte Wort noch nicht gefallen ist

Der Verfassungsjurist sieht daher im Erlass eine „Beeinträchtigung der Privatsphäre“, wie diese nur etwa bei Hausdurchsuchungen geschehen darf. Diese Durchsuchungsbefehle gibt es normalerweise nur, wenn man unter dem dringenden Verdacht steht, ein schweres Verbrechen begangen zu haben.

Polizei kann jederzeit ins Haus

Genau das ist der kritische Punkt an diesem Erlass von Anschober. „Jetzt darf die Polizei einfach anläuten und im Haus oder in der Wohnung eine Nachschau halten ohne Durchsuchungsbefehl. So etwa gibt es nur in autokratischen Ländern“, meint der Neos-Abgeordnete Nikolaus Scherak.

Auch die Blauen orten eine Gefahr für den Rechtsstaat: „Durch einfache rechtliche Regelungen Gesetze und unsere Verfassung auszuhebeln, ist einzigartig in Österreich und führt klar vor Augen, wie wichtig es ist, Entscheidungen dem Parlament zu belassen, als einen autokratischen Akt vorzunehmen“, kritisierte FPÖ-Justizsprecher Christian Ragger.

Tatsächlich ist es so, dass ein Gesetz von dieser Brisanz eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament benötigen würde – und die würde sicherlich nicht zustande kommen. Das sogenannte Hausrecht besteht seit 1867 im Staatsgrundgesetz.

Wenig Verständnis hat auch Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) für den Oster-Erlass der Bundesregierung. Man habe den Bund am Freitag auf erhebliche Mängel hingewiesen. Trotzdem habe die Regierung die Weisung erteilt, den Erlass umzusetzen. Gültig ist der Erlass übrigens bis am 13. April.

"Werden die Verwirrung am Montag auflösen“ 

In den Abendstunden ruderte das Gesundheitsministerium  dann zurück. Clemens Auer, Sonderbeauftragter für Gesundheit im Ministerium, gab im ZiB2-Interview zu, bei diesem „Erlass für Verwirrung gesorgt“ zu haben. Eigentlich wollte das Ministerium nur weitere Corona-Partys verhindern. Das ging offenbar schief. 

Denn dieser Besuchserlass widerspricht zusätzlich auch den bisherigen Regeln, dass man eigentlich gar keine Besuche bei Freunden oder Verwandten machen darf. „Am Montag werden wir es nochmals klarstellen“, verspricht Auer, diesen Pfusch-Erlass zu bereinigen.

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