Wenn man sich im Café Landtmann trifft, wo viele der wichtigsten Entscheidungsträger des Landes ihre Geschäftstermine absolvieren, kann man zwar schwer von einem „Geheimtreffen“ sprechen.
Doch so wie beim Treffen zwischen dem Hochegger-Anwalt und der Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Ilse-Maria Vrabl-Sanda, obwohl die Anklage fertig war, (der KURIER berichtete am Samstag, siehe Link unten) gibt es auch in diesem Fall keinen Aktenvermerk im BUWOG-Akt. Laut Strafprozessordnung wäre der Staatsanwalt dazu verpflichtet gewesen.
Wie viele Zeugen bekommen schon die Chance, den Staatsanwalt vor der Aussage „abtasten zu dürfen“, ob sie quasi inhaltlich auf einer Wellenlänge sind oder nicht? In Justizkreisen gilt es auch als ungewöhnlich, dass der zuständige Gerichtsgutachter da mitkommt.
Der Tatplan
Brisant ist das Treffen zwischen Berner und dem Staatsanwalt auch aus einem weiteren Aspekt: Der ehemalige Kabinettschef von Verkehrsminister Michael Schmid (FPÖ) hat vor der Staatsanwaltschaft über jenen Tatplan ausgesagt, auf dem de facto die gesamte Buwog-Anklage basiert.
Vor Gericht schilderte das ehemalige SPÖ-Mitglied, das 2000 zur FPÖ überlief und heute als enger Alfred Gusenbauer-Freund gilt, dass ihm Hochegger im Jahr 2000 im Hotel Imperial von einem Plan erzählt habe. „Hochegger hat auf einer Serviette zwei Stränge aufgezeichnet“, sagte Berner. Einerseits soll es einen Grasser-Strang gegeben haben, dem Hochegger, Ernst-Karl Plech und Walter Meischberger zugeordnet waren.
Der zweite Strang war laut Berner dem damaligen Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider zugerechnet. Die Grasser-Gruppe habe Haider unbedingt einbinden wollen: „Man hat es Herrn Grasser von seinem Standing nicht zugetraut, dass er gegenüber dem Kanzler Wolfgang Schüssel seine Wünsche durchsetzen kann.“
Paradox daran ist, dass der an sich geständige Hochegger vehement abstreitet, diesen Tatplan vor Berner jemals aufgezeichnet zu haben.
Für die Grasser-Anwälte ist klar, dass das Treffen mit dem Staatsanwalt nur zur genauen Absprache von Berners Aussage diente. Auch Grasser bestreitet den Tatplan. Sein Anwalt Norbert Wess kündigte eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs an.
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