Die Grundlage dafür ist ein ähnliches Szenario wie bei Pilnacek – nämlich ein brisanter Termin zwischen Peter Hocheggers Anwalt Karl-Heinz Plankel und Vrabl-Sanda im Herbst 2016.
Über solche Treffen ist die Leiterin der WKStA gesetzlich verpflichtet, einen Aktenvermerk anzulegen. Was Pilnacek im Übrigen auch tat, als er mit Pröll und Rothensteiner sprach. Vrabl-Sanda hat dies offenbar nicht getan. Denn im gesamten Akt befindet sich laut Anzeige darüber keine Information.
Auch der Brief, den der Hochegger-Anwalt am 13. Oktober 2016 an die Chefin der WKStA (hier ist der Name von Vrabl-Sanda übrigens falsch geschrieben) schickte, in dem er um einen Termin in der Strafrechtssache Hochegger bittet, existiert laut Anzeige ebenfalls nicht im Akt. Er wurde im Dezember 2017 anonym den Anwälten von Karl-Heinz Grasser und Walter Meischberger überbracht.
Raum für Spekulationen geben vor allem die verklausulierten Worte am Beginn des Briefes: „Im Grunde eines weisen Rats darf ich Sie höflichst ersuchen, mir zur Ventilierung der zugrunde liegenden Strafrechtssache einen persönlichen Besprechungstermin einzuräumen“ (siehe Faksimile oben).
War mit dem „weisen Rat“ möglicherweise der Weisungsrat (vormals: Weisenrat) des Justizressorts gemeint? Und: Was hatten Vrabl-Sanda und der Hochegger-Anwalt damals überhaupt zu besprechen?
Denn die Buwog-Anklage war zu diesem Zeitpunkt längst fertig, die Angeklagten warteten auf den Prozesstermin. Die WKStA war daher nur noch Verfahrenspartei und nicht mehr Leiterin des Ermittlungsverfahrens. Dass es überhaupt ein Treffen nach Anklageerhebung gab, gilt als äußerst unüblich. Stattgefunden haben soll der Termin laut Terminkalender von Anwalt Plankel am 24. Oktober 2016 um 14.00 Uhr.
Für Meischberger und Grasser liegt der Grund für das heikle Treffen auf der Hand: Hochegger, der damals einen Teil seiner Telekom-Strafe im Gefängnis Hirtenberg abbüßte, hätte der Staatsanwaltschaft einen Deal angeboten. Er hätte Kronzeuge sein und mit seinem Geständnis die beiden Schlüsselfiguren im Buwog-Deal belasten wollen – um mit einer geringen Strafe aus dem Verfahren auszusteigen. Aber: Absprachen dieser Art wären gesetzlich nicht erlaubt. Hocheggers Geständnis weist viele Mängel auf.
Hochegger revidierte Aussage
Meischberger-Anwalt Jörg Zarbl konfrontierte Hochegger im Prozess mit dem Brief. Bei der ersten Befragung konnte sich Hochegger an diesen Termin nicht erinnern. Zwei Wochen später revidierte er seine Aussage: „Mittlerweile habe ich mit meinem Anwalt telefoniert (...). Er hat mir auch bestätigt, dass es ein Gespräch mit der Leiterin der WKStA gegeben hat (...). Im Rahmen dieses Gesprächs hat man über Möglichkeiten gesprochen, die mir offenstehen, wenn ich noch was sagen will.“
Ein delikates Detail am Rande: Am Tag des Geständnisses von Hochegger im Dezember 2017 setzte Falter-Journalist Florian Klenk einen brisanten Tweet ab: „Dass Hochegger auspackt, war seit Dezember 2016 in höchsten Justizkreisen bekannt. Ich bekam die Info auch – war aber streng off records.“
Die Grasser-Anwälte haben in dieser Causa auch einen Brief an Vrabl-Sanda geschickt. Bis heute gibt es von ihr keine Antwort.Auch dem KURIER gab die WKStA keine Stellungnahme ab.
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