Sexualisierte Hasspostings: Im jungen Gesetz soll nachgebessert werden

Sexualisierte Hasspostings: Im jungen Gesetz soll nachgebessert werden
Grüne drängen auf Gesetzesänderungen zu Hasspostings. Justizministerium will aber Unschärfen in dem Gesetz, das erst seit 2016 in Kraft ist, vom OGH oder per Weisung beseitigen lassen.

(Update 15 Uhr: Stellungnahme des Justizministeriums)

Frauen in Facebook-Postings herabwürdigen, beschimpfen, mit einschlägigen Begriffen titulieren: Strafbar macht man sich nur, wenn man das über "eine längere Zeit hindurch" tut - so steht es im Cybermobbing-Paragraf 107c. Frauen gelten nach dem Verhetzungsparagrafen auch nicht an sich als "Gruppe" - wie etwa Muslime, Juden oder Flüchtlinge, gegen die man nicht pauschal hetzen darf.

Die Grünen drängen jetzt auf eine Verschärfung der Cybermobbing-Bestimmungen im Strafgesetzbuch, um besser gegen Hasspostings im Internet vorgehen zu können. Denn dass die aktuelle Gesetzeslage ausreicht, wie Justizminister Wolfgang Brandstetter eingewendet hat, sieht Mediensprecher Dieter Brosz aktuell durch eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft Linz widerlegt.

Sexualisierte Hasspostings: Im jungen Gesetz soll nachgebessert werden
APA10359146-2 - 23112012 - WIEN - ÖSTERREICH: ZU APA-TEXT II - Enquete Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) "Demokratische Gesellschaften brauchen Medienvielfalt und Pressefreiheit" am Freitag, 23. November 2012, im Palais Epstein in Wien. Im Bild: Dieter Brosz (Grüne) während der Gesprächsrunde. APA-FOTO: HELMUT FOHRINGER

Nach den bereits im Frühjahr präsentierten Vorstellungen der Grünen soll bestraft werden, wer - etwa auf Social Media - Gewalt gegen eine Person gutheißt oder sie auf sexualisierte Art und Weise beleidigt oder bloßstellt.

Staatsanwaltschaft verweigerte Ermittlungen

Im aktuellen Fall geht es um ein Posting vom April, in dem ein Mann die damalige Grünen-Chefin Eva Glawischnig als "Polithure" beschimpft hatte. Die Grünen zeigten den Fall an, die Staatsanwaltschaft Linz leitete aber keine Ermittlungen ein.

Die Begründung: Der betreffende Paragraf 117, Abs. 3 des StGB sei hier nicht anwendbar. "Das Geschlecht 'weiblich' reicht nicht als Gruppe. Diese Passage gehört sauberer definiert", sagt Brosz. Auch der Cybermobbing-Paragraf 107c greife hier nicht, weil es sich um eine einmalige Äußerung gehandelt hat und das Posting mittlerweile gelöscht wurde.

Brosz will den grünen Antrag im September in den Justizausschuss bringen und die Gesetzesänderung noch vor der Nationalratswahl beschließen lassen. Zusätzlich soll eine umfassende Anfrage ans Ministerium klären, wie viele entsprechende Anzeigen es bereits gegeben hat und wie oft tatsächlich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.

Justizministerium für Nachschärfungen

Auch das Justizministerium sieht Nachbesserungsbedarf, nur zu den nötigen Maßnahmen ist man anderer Meinung als die Grünen. Schon jetzt sei im Gesetz vermerkt, dass man aufgrund des Merkmals Geschlechts niemanden verunglimpfen darf, "offenbar gibt es da aber noch Interpretationsschwierigkeiten", räumt der zuständige Sektionschef Christian Pilnacek ein.

Sexualisierte Hasspostings: Im jungen Gesetz soll nachgebessert werden
ABD0059_20170123 - WIEN - ÖSTERREICH: (v.l.) Christian Pilnacek, Leiter der Strafrechtssektion im Justizministerium und Nina Bussek, Vertreterin der Staatsanwaltschaft Wien, am Montag, 23. Jänner 2017, anlässlich einer Pressekonferenz zu den Ermittlungsergebnissen nach der Festnahme des Terrorverdächtigen im Innenministerium in Wien. - FOTO: APA/HELMUT FOHRINGER
Der neue Verhetzungsparagraf und jener zum Cybermobbing sind erst Anfang 2016 inkraft getreten, schickt der Strafrechtsexperte voraus. "Wir sind auf einem guten Weg, aber natürlich merkt man erst mit der Zeit und durch verschiedenste Erfahrungen, welche Nachschärfungen notwendig sind. Dass Frauen vor sexualisierter Gewalt in Form von Postings geschützt werden müssen, da sind wir uns völlig einig."

Von einer Gesetzesänderung bzw. Ergänzung, wie sie die Grünen fordern, hält er als Jurist aus derzeitiger Sicht aber nichts. Für das junge Gesetz fehle schlicht die Judikatur, betont er.

Ein Beispiel: Nach zahlreichen Hasspostings gegen Flüchtlinge wurden Fälle bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) getragen, der entschied, dass Flüchtlinge ebenfalls als "Gruppe" gelten und daher vom Verhetzungsparagrafen geschützt werden müssten. Selbiges müsse man für Frauen erst durchjudizieren, erklärt Pilnacek.

So gebe es etwa die Möglichkeit, den Weisungsrat, eine unabhängige Stelle im Justizministerium, mit der Sache zu befassen. Der Weisungsrat kann dann den Staatsanwaltschaften die Weisung erteilen, wie sie in diesen "Rechtsfragen von besonderer Bedeutung" vorzugehen haben.

Eine weitere Forderung der Grünen ist es, Entgleisungen in Bezug auf sexualisierte Beschimpfungen und Gewalt schon beim ersten Mal zu ahnden. Derzeit steht im Cybermobbing-Paragrafen der Passus, die Beschimpfungen müssten sich "über einen längeren Zeitraum hinweg" fortgesetzt werden, um strafbar zu sein. Auch hier erklärt Pilnacek: "Unsere Auffassung ist derzeit, dass ein Posting auch dann als langfristige Beschimpfung angesehen wird, wenn es nicht gelöscht wird. Aber auch hier gibt es offenbar noch Interpretationsunsicherheiten."

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