Hass im Netz: Zadic fordert Ermittlungspflicht
Justizministerin Alma Zadic (Grüne) setzt nun erste öffentliche Schritte für ein "Gesamtpaket" gegen Hass im Netz. Sie lädt am 4. März Expertinnen und Experten ein, um sich für in ihrem Ministerium bereits erarbeitete Vorschläge Inputs zu holen.
Zugesagt haben laut Justizministerium etwa die Journalistin und Sozial-Media-Expertin Ingrid Brodnig, die Juristen Farsam Salimi und Nikolaus Forgo, die Medienanwältin Maria Windhager sowie Caroline Kerschbaumer, Geschäftsführerin von ZARA.
Mit ihnen möchte sich die Ministerin über ein "umfassendes Maßnahmenpaket" austauschen. Dieses decke "technische Hürden im Bereich der Strafverfolgung im Netz" ebenso ab wie medienrechtliche Aspekte und auch die "Verantwortlichkeit von Betreibern von Social-Media-Accounts". Zadic sei es auch ein Anliegen, "das Kostenrisiko für von Hasspostings Betroffene zu verringern", hieß es aus dem Ministerium.
"Rasche und kostengünstige Maßnahmen"
"Ich möchte Hass im Netz mit einem Gesamtpaket bekämpfen anstatt Einzelmaßnahmen aneinanderreihen", betonte sie in einem Statement gegenüber der APA. Die Stoßrichtung: "Opfer von Hass im Netz müssen rasch und kostengünstig Zugang zum Recht erhalten. Für Betroffene muss es bessere Möglichkeiten geben, um auf die Ausforschung von Täter und Täterinnen hinzuwirken."
Im Regierungsprogramm haben sich ÖVP und Grüne zum Thema "Hass im Netz" vorgenommen, die großen Plattformen "stärker in die Verantwortung" zu nehmen. Genannt werden dabei etwa "Löschung von rechtswidrigen Inhalten, wirksame Beschwerdeverfahren, klar definierte Verantwortliche".
Deutsches Modell soll nicht "eins zu eins" übernommen werden
Erst am Mittwoch hatte ein Bericht des Standard für Aufsehen gesorgt, wonach sich der Medienbeauftragte von ÖVP-Bundeskanzler Sebastian Kurz, Gerald Fleischmann, mit dem deutschen Justizstaatssekretär zum deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz ausgetauscht habe. Die Opposition zeigte sich besorgt, es könnte ein Schnellschuss, der das nicht unumstrittene deutsche Modell kopiert, anstehen.
Davon könne aber keine Rede sein, hieß es aus Fleischmanns Büro auf APA-Anfrage. Für die im Koalitionspakt genannten Punkte Beschwerdeverfahren und Löschverpflichtung gebe es internationale Beispiele, eben auch Deutschland. "Klar ist, dass wir diese Modelle nicht eins zu eins übernehmen wollen", wurde betont.
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