Hartinger-Klein verspricht: Notstandshilfe bleibt

Beate Hartinger-Klein (FPÖ)
Laut Sozialministerin wird sie eine Versicherungsleistung bleiben und damit wird nicht auf Vermögen zugegriffen.

Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) beharrt darauf, dass die Notstandshilfe auch nach der Reform des Arbeitslosengelds eine Versicherungsleistung bleiben wird. Weitere Details nannte ihr Sprecher Samstagmittag nicht. Er schloss aber nicht aus, dass die Notstandshilfe sogar ihren Namen behalten könnte.

Verfassungsexperten sehen Mindestsicherung neu skeptisch

Kanzler Sebastian Kurz ( ÖVP) hatte am Mittwoch beim Ministerrat betont: Wer jahrelang gearbeitet hat und mit 40 Jahren seinen Job verliert, werde im Arbeitslosenmodell bleiben - und es werde auch "keinen Vermögenszugriff geben". Für solche Menschen soll es also weiterhin eine Art Notstandshilfe geben.

Wann auf das Vermögen zugegriffen wird

Die Regierung will in ihrem für 2019 angekündigten Modell aber die vorangegangene Arbeitsdauer stärker in Betracht ziehen: Wer nur "ganz kurz" gearbeitet hat und Vermögen besitzt, bei dem solle auch auf Vermögen zugegriffen werden dürfen, sagte Kurz.

Hintergrund: Im Frühjahr hatte für vehemente Empörung bei  SPÖ, Grünen, aber auch NGOs  gesorgt, dass die Regierung das Arbeitslosengeld so reformieren könnte, dass die Notstandshilfe abgeschafft wird. Bei dieser gibt es keinen Zugriff auf Vermögen. Arbeitslose würden damit nach Auslaufen ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld in die Mindestsicherung fallen.

ÖVP-Klubobmann August hat in der Im Journal zu Gast einmal mehr die Reform der Mindestsicherung verteidigt und auch Verbesserungen zum Ist-Stand hervorgehoben. So können sich die Länder künftig erst nach drei Jahren und nicht wie derzeit schon nach sechs Monaten im Grundbuch eintragen lassen, wenn die Bezieher von Mindestsicherung über Wohneigentum verfügen.

Das gilt allerdings nur für Immobilien, die eine "angemessene" Größe haben und selbst bewohnt werden. Nach Ablauf der Frist, im neuen Gesetz also nach drei Jahren, kann das Land ins Grundbuch. Das gilt auch für Menschen, die mit der Mindestsicherung "aufstocken".

Wenn das Land im Grundbuch eingetragen ist und der Bezieher einen Job findet, kann er die Forderung in Raten zurückzahlen.

Wöginger: "Gerechteres System"

Insgesamt sprach Wöginger von einem gerechteren System. Gemeinsam mit der Familienbeihilfe würden für eine fünfköpfige Familie noch immer 2.200 Euro netto im Monat zusammenkommen.

Hartinger-Klein verspricht: Notstandshilfe bleibt

ÖVP-Klubobmann August Wöginger

Was die Abschaffung der Notstandshilfe angeht, ließ sich der ÖAAB-Obmann auf keine Details ein. Wöginger bestätigte nur den Grundsatz, dass wer länger eingezahlt habe, auch keine Sorge haben müsse, in die Mindestsicherung zu fallen. Was in diesem Fall "länger" bedeutet, steht noch nicht fest. Bis Ende des kommenden Jahres werde ein Vorschlag am Tisch liegen.

SPÖ: "Marketingschmäh"

Die SPÖ schießt sich weiter auf die Reform der Mindestsicherung ein und warnt vor einem "dreisten Marketingschmäh". Denn der von der Koalition beworbene Bonus für Alleinerzieher und Behinderte ist nur eine Kann-Bestimmung und die gibt es jetzt schon, wie Sozialsprecher Josef Muchitsch in einer Aussendung betont.

 

Kommentare