Spender dürften aber auch in Zukunft (weitgehend) freie Bahn haben. „Die Spendenobergrenze bringt nichts, weil der Rechnungshof immer noch keinen Einblick in die Parteifinanzen hat“, urteilt Experte Krakow.
Parteien könnten theoretisch Fantasiezahlen angeben: „Es ist also völlig unsinnig.“ Krakow schlägt vor, nach der Wahl (vorher geht es sich nicht aus) bei einer parlamentarischen Enquete mit Experten bis Ende 2019 ein neues Gesetz zu erarbeiten.
Das Gesetz sei in seiner derzeiten Form "aus der Hüfte geschossen". Anstatt für mehr Transparenz zu sorgen, rege es nur die Kreativität von Großspendern und Parteien an.
Für KURIER-Plus-Nutzer: Krakow gibt im KURIER fünf (nicht ernst gemeinte) Tipps, wie man das neue Gesetz auf legale Weise umgehen kann – und zeigt damit die bestehenden Lücken auf.
Tipp 1: Werden Sie Parteimitglied
Jede Partei freut sich über Mitgliederzuwachs. Wie viel sie zahlen (dürfen), um mitzureden, ist je nach Statuten unterschiedlich. Der Vorteil: Anonymität. Die Höhe der einzelnen Beiträge muss nicht veröffentlicht werden, nur die Gesamtsumme aller Mitglieder. Die Neos nehmen ab sofort „fördernde Mitglieder“ auf, deren Beiträge nicht zur Spenden-Obergrenze von 750.000 Euro gerechnet werden.
„Außerordentliches Mitglied“ können Sie auch bei der ÖVP oder der Liste Jetzt werden. Listengründer Peter Pilz will den Passus jetzt aber aus den Statuten streichen. Bei der FPÖ heißt man „Fördermitglied“ – laut Chef Norbert Hofer hat die FPÖ noch keine.
Bei der SPÖ gibt es kein Angebot für spendierfreudige Mitglieder, über den sozialdemokratischen Wirtschaftsverband kann man aber einzahlen, wie viel man will. Bei den Grünen hängt das vom Bundesland ab – in Wien gehen 25 bis 1.000 Euro.
Tipp 2: Gründen Sie einen Verein
Ein probates Mittel, um eine Partei bzw. deren Politik regelmäßig zu unterstützen, ohne beim Rechnungshof aufzuschlagen, ist es, einen Verein zu gründen: Wer eine wirtschaftsfreundliche Politik möchte, nennt diesen etwa „Wirtschaft für Österreich“. Wer etwas für die Senioren im Land tun möchte, nennt ihn vielleicht „Soziale Gerechtigkeit in der Pension“.
Aktivitäten, die dieser Verein unternimmt, müssen nur dem eigenen Statut bzw. Vereinszweck entsprechen. Sie könnten einen Vortragsabend über freiheitliche Wirtschaftspolitik veranstalten; oder ein Kaffeekränzchen im Senioren-Treff, bei dem ein SPÖ-Politiker vorbeischaut.
Die FPÖ veröffentlichte, nachdem ihr nahe stehende Vereine publik geworden waren, saubere Berichte von Wirtschaftsprüfern. Kann man, muss man aber nicht. Ein Rechnungsprüfer unterliegt der Verschwiegenheitspflicht.
Tipp 3: Veranstalten Sie ein Fest
Die heiße Wahlkampfphase fällt in den Sommer – Grillfeste im Betrieb oder am Ortsplatz sind da immer gut besucht. Besorgen Sie zum Beispiel türkise Luftballons, laden Sie einen oder mehrere ÖVP-Politiker ein – und lassen Sie sie als Redner auftreten.
Als Einzelperson oder Einzelunternehmer dürften Sie nicht in die neue Registrierungspflicht fallen, die ab sofort für Personenkomitees gilt. Damit steht es Ihnen frei, wie viel Sie auslegen. Und die Partei kann die Ausgaben ja wohl kaum an den Rechnungshof melden, wenn sie selbst gar nicht der Veranstalter ist.
Eine andere Möglichkeit: Schenken Sie der Partei, wenn diese ein Fest veranstaltet, ein Bierfass oder übernehmen Sie das Catering. Nur muss es ein Firmenlogo tragen – dann gilt es als Sponsoring und ist vom neuen Gesetz nicht umfasst. Ohne Logo wäre es eine Parteispende und müsste als solche ausgewiesen werden.
Tipp 4: Nur Bares ist Wahres
Vom klassischen Geldkoffer raten wir Ihnen ab: Zahlt die Partei eine höhere Summe, die sie in bar erhalten hat, auf ihr Konto ein, wird das Bankinstitut wegen Verdachts der Geldwäsche Alarm schlagen – und man hat prompt das Bundeskriminalamt am Hals. Kleinere Beträge sind unauffälliger.
Bis zu 100 Euro, die man im Rahmen von „lokalpolitischen Veranstaltungen“ gibt, gelten zudem als Kleinspende und sind laut neuem Gesetz gar nicht in die Obergrenze einzurechnen. Also: Lieber hundert Mal 100 Euro spenden als ein Mal 10.000 Euro.
Tipp 5: Schenken Sie Flyer
Schon jetzt eine beliebte und vielerprobte Methode: Drucken Sie Flugblätter oder Plakate für die Themen Ihrer Lieblingspartei, zahlen Sie diese aus eigener Tasche und verteilen Sie sie selbst. Die Partei freut sich – und fragt nicht nach den Kosten. Parteizeitungen kann man mit Inseraten unterstützen.
Aber Vorsicht: Wenn Sie ein Unternehmen leiten, kann das bei Miteigentümern oder Aktionären für Ärger sorgen. Ausgaben, die nicht im betrieblichen Interesse liegen und den Gewinn mindern, könnten den Tatbestand der Untreue erfüllen.
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