Die Politik reagierte und verschärfte die Regeln für den häuslichen Unterricht. Seither müssen Abmeldungen für das nächste Schuljahr früher, nämlich vor den Sommerferien, passieren. Die Prüfung, die zuhause unterrichtete Kinder zu Schulschluss ablegen müssen, wird von einer eigenen Kommission abgenommen. Damit sollte ein „Prüfungstourismus“ an Schulen, die als einfach bekannt sind, verhindert werden.
Dann folgte die Überraschung: 1.000 Schüler traten erst gar nicht zu dieser vorgeschriebenen Externistenprüfung an, 439 fielen durch.
Auch im Hinblick auf diese Zahlen verschärft die Bundesregierung die Regeln für den häuslichen Unterricht nun noch weiter. Der Nationalrat wird diese Woche mit breiter Zustimmung eine Novelle des Schulpflichtgesetztes beschließen.
Darin ist vorgesehen, dass die Unterrichtenden, also z. B. die Eltern, eine Zusammenfassung ihres pädagogischen Konzepts für den Unterricht zuhause vorlegen müssen. Außerdem müssen künftig nicht nur Name, Anschrift und Geburtsdatum der unterrichtenden Personen bekanntgegeben werden, sondern auch der Ort, an dem der Unterricht stattfinden soll. So will man verhindern, dass unerlaubte private „Ersatzschulen“ gebildet werden.
Sind diese zusätzlichen Regeln notwendig?
Nein, sagt Bildungswissenschafter Stefan Hopmann. „Ich bin kein Anhänger von häuslichem Unterricht. Aber hier weiter zu verschärfen, ist eine Verschwendung von Zeit und Geld.“ Immerhin gehe es nur um eine sehr kleine Anzahl von Kindern. „Man setzt jetzt unnötige Maßnahmen, weil man panisch ist wegen der Kinder, die während Corona aus der Schule genommen worden sind“, sagt Hopmann. Doch zum einen gehe diese Zahl ohnehin wieder zurück, zum anderen gebe es individuelle Situationen, in denen häuslicher Unterricht tatsächlich eine richtige Lösung sein könne.
Den Schulen in freier Trägerschaft (das sind etwa Waldorf- und Montessorischulen) wäre es unterdessen wichtig, dass sie im Regelwerk vom tatsächlichen Unterricht zuhause unterschieden werden. Aktuell fallen auch sie unter den Paragrafen, obwohl ihr Betrieb, Personal und Lehrplan schon jetzt von der jeweiligen Bildungsdirektion genehmigt werden muss.
Schluss mit dem Heimunterricht?
Am anderen Ende der Debatte steht die Pflichtschullehrergewerkschaft. Sie hat jüngst gefordert, den Heimunterricht generell zu verbieten. Wenn jeder daheim unterrichten könne, werde jegliche Diskussion um Lehrerausbildung ja ad absurdum geführt, argumentiert man dort sinngemäß.
Und der Bildungsminister? Der hat nicht vor, den häuslichen Unterricht zu verunmöglichen. Das Staatsgrundgesetz garantiere diesen schließlich. Aber: „Wir haben eine Verantwortung für die Kinder und müssen Sorge tragen, dass sie einen qualitätsgesicherten häuslichen Unterricht bekommen“, sagt er. Insofern müsse der häusliche Unterricht jenem in der Schule qualitativ gleichgestellt sein. „Zusammengefasst“, hält er fest, „geht es darum, jenen, die einen häuslichen Unterricht ernst nehmen, diesen weiter zu ermöglichen. Aber wenn Eltern sich nicht wirklich darum kümmern, müssen wir die Kinder schützen.“
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