Härtere Strafen für Internetangriffe

ARCHIV - ILLUSTRATION - Ein Computer-Code ist am 20.11.2011 auf einem Bildschirm in Köln zu sehen. Für Betrüger hat sich das Netz zum Tummelplatz entwickelt. Sie agieren aus dem Ausland mit Fantasie und geklauter Identität und können relativ risikoarm gutgäubige Menschen abkassieren. Foto: Oliver Berg dpa/lhe (zu lhe-BLICKPUNKT vom 05.07.2012) +++(c) dpa - Bildfunk+++
Innenministerin Mikl-Leitner will kritische Infrastruktur besser vor Hacker-Attacken schützen.

Die anstehende Reform des Strafrechts will Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) nutzen, um strengere Strafen für Cyber-Kriminalität durchzusetzen. Das erklärte die Ministerin anlässlich einer USA-Reise, wo sie mit Vertretern der US-Sicherheitsdienste wie FBI oder Homeland Security zusammentraf.

Härtere Strafen für Internetangriffe
Johanna Mikl-Leitner, Mikl Leitner, Ministerin, Bundesministerin für Inneres
Besonderes Anliegen ist der Ministerin der verstärkte Schutz kritischer Infrastruktur: „Eine Cyber-Attacke ist in keiner Weise ein Kavaliersdelikt“, erklärt Mikl-Leitner. In den USA gäbe es verschärfte Strafen für Hacker-Angriffe, wenn kritische Infrastruktur wie etwa Kraftwerke oder Energieversorger betroffen sind. Auch ein eigener Tatbestand im Strafgesetzbuch wäre denkbar: „Wir wollen bei der anstehenden Strafrechtsreform den Umgang mit Cyber-Angriffen mitdiskutieren“, so Mikl-Leitner.

Im Justizministerium zeigt man sich gesprächsbereit, weist aber auf bereits vorhandene Regelungen zur Cyber-Kriminalität hin. So würden bei einem Hacker-Angriff auf ein Kraftwerk, der mehrere Menschen gefährdet, derzeit schon bis zu zehn Jahre Haft drohen.

Bankomat-Lahmlegungen

Geht es nach dem Innenministerium, soll künftig auch bloße Sachbeschädigung wie das Lahmlegen von Bankomat-Systemen oder das Herbeiführen eines Stromausfalls stärker bestraft werden: „Wir wollen strengere Strafen für Hacker-Angriffe, die zum Ziel haben, das öffentliche Leben durcheinanderzubringen“, erklärt Konrad Kogler, Generaldirektor für Öffentliche Sicherheit. Derzeit droht laut § 126 im Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren, in schweren Fällen bis zu fünf.

Justizministerin Beatrix Karl will, wie berichtet, das aus dem Jahr 1975 stammende Strafgesetzbuch auf die Höhe der Zeit bringen. „Seit Februar tagt die 18 Mann starke Expertengruppe, im Februar 2014 sollen erste Reformvorschläge vorliegen“, heißt es aus dem Justizministerium. Bis 2015 sollen sie in Gesetzesform gegossen sein. „Es sind auch Vorschläge für neue Tatbestände, die mit dem Internet zusammenhängen, zu erwarten.“ Das Innenministerium sei in der Reformgruppe vertreten.

Neben strengeren Gesetzen will die Innenministerin auch im eigenen Ressort dem Schutz kritischer Infrastruktur künftig mehr Aufmerksamkeit schenken. Gespräche mit rund 400 betroffenen Unternehmen sind geplant. Tipps dazu holte sich Mikl-Leitner etwa bei Homeland-Security-Chefin Janet Napolitano.

Tipps aus den USA

Zweiter Schwerpunkt der US-Reise war neben der Cyber-Sicherheit das Thema Bürgerbeteiligung. Im Polizeihauptquartier von Prince William County, rund eine Stunde von Washington, DC entfernt, ließ sich Mikl-Leitner etwa über die Vorteile eines Bürgerbeteiligungsprogramms aufklären.

„Damit erhöhen wir die Aufmerksamkeit der Menschen für Straftaten, erhalten mehr Tipps zur Aufklärung und haben ein Instrument zur Abschreckung“, fasste Sergeant Ruben Castilla die Vorteile zusammen. Einige hundert Bürger würden jährlich die kostenlos angebotene Trainingskurse besuchen. Franz Lang, Chef des Bundeskriminalamts, sprach von einigen „guten Ideen“, nicht alles könne man aber eins zu eins auf Österreich ummünzen.

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