68.000 Euro Schadenersatz: Gudenus klagt wegen Ibiza-Video

68.000 Euro Schadenersatz: Gudenus klagt wegen Ibiza-Video
Der ehemalige Klubobmann der FPÖ brachte am Mittwoch eine Klage auf Schadensersatz und Löschung des Videos ein.

Ziemlich genau drei Monate sind vergangen, seit das sogenannte Ibiza-Gate die österreichische Innenpolitik vollkommen auf den Kopf stellte. Nun eröffnete Johann Gudenus - neben Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache die zweite Hauptperson im Video - in dem Drama um Korruption und Postenschacher den nächsten Akt.

Klagen nach dem Ibiza-Skandalvideo

Wie Ö1 berichtet, soll der ehemalige freihetliche Klubchef gegen jenen Wiener Anwalt, der mutmaßlich das Ibiza-Video in Auftrag gegeben haben soll, eine zivilrechtliche Klage eingebracht haben. Gudenus wolle damit eine Löschung des Videos erzwingen - und Schadensersatz kassieren.

Dem Anwalt wird in der Klage Hinterlistige Täuschung und Missbrauch von Abhörgeräten sowie die Verwendung des Videos mit Gewinnabsicht vorgeworfen. "Mehrfach verkaufte er dieses Video mit hohem Gewinn an verschiedene Erwerber", heißt es in der Klageschrift. Außerdem habe er seine Stellung als Anwalt ausgenutzt - er habe Vertrauen hergestellt und dieses dann missbraucht.

"Stasi-Methoden"

Was Strache und Gudenus für ein privates vertrauliches Gespräch hielten, sei geheim gefilmt worden, hieß es von Gudenus' Anwalt Heinz-Dietmar Schimanko. "Mein Mandant ist Opfer von Stasi-Methoden übelster Sorte und wir ergreifen jetzt alle rechtlichen Maßnahmen, dass von dem bereits hergestellten Ibiza-Video nichts mehr gezeigt wird", sagte er.

In der Anklageschrift wird auch die Anbahnung zwischen Gudenus und der vermeintlichen Oligarchennichte skizziert. Sie offenbart, wie es zu dem folgenschweren Treffen mit Strache in der Villa auf Ibiza kam: Das erste Treffen zwischen Gudenus und dem Lockvogel fand im Grand Hotel in Wien statt, wo die Frau mit Leibwächtern auftrat und in einem teuren Auto vorfuhr. Der Erstkontakt soll über Gudenus' Ehefrau und einer ihr bekannten Immobilienmaklerin hergestellt worden sein. Die Maklerin erzählte von einer vermögenden Dame, die sich für eine Immobilie der Familie interessiere. Daraufhin gab es offenbar eine Besichtigung von einem Grundstück von Gudenus und ein weiteres Treffen in einem Restaurant, bei dem auch der beklagte Anwalt dabei war. Das vierte Treffen war dann jenes auf Ibiza.

 

Samt Schadensersatz beläuft sich der Streitwert auf ca. 68.000 Euro. "Das Gesamtausmaß wird weitaus höher sein", vermutete Gudenus' Anwalt jedoch.

Wer waren die Käufer?

Gudenus und sein Rechtsvertreter verlangen außerdem, dass der von ihnen als Drahtzieher der "Videofalle" Beschuldigte bekanntgeben muss, an wen er das Video bisher verkauft habe. Außerdem müsse er die Summe nennen, die er dafür kassiert habe.

Schimanko fürchtet keine strafrechtlichen Folgen für seinen Mandanten. Gudenus selbst habe in dem Video ja nur "eine Übersetzungstätigkeit geleistet" und sich "an keinen strafbaren Handlungen beteiligt".

 Der Beklagte selbst leugnet die Vorwürfe und verwies in der Causa bereits zuvor auf ein "zivilgesellschaftliches Projekt, bei dem investigativ journalistische Wege beschritten wurden". Er habe sich nicht an strafbaren Handlungen beteiligt.

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