Anti-Korruptions-Gruppe des Europarates: Österreich bei Maßnahmen säumig
Die Anti-Korruptions-Gruppe des Europarates (GRECO) erachtet die Umsetzung einer Liste an Empfehlungen durch Österreich nicht länger als "allgemein unbefriedigend".
In einem Bericht im März 2021 rügte die GRECO Österreich für die schlechte Umsetzung. Mittlerweile wurden drei der 19 Empfehlungen aus 2016 in zufriedenstellender Weise umgesetzt, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht der Expertengruppe. Im Dezember muss Österreich erneut einen Bericht vorlegen.
Viele Maßnahmen noch nicht vollständig umgesetzt
Die Empfehlungen betreffen Maßnahmen gegen Korruption unter Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten. Im ersten Bericht vor einem Jahr wurden lediglich zwei Empfehlungen ausreichend erfüllt, die GRECO bezeichnete die Umsetzung damals als "allgemein unbefriedigend".
Nach der zweiten Evaluierung erachten die Korruptionsbekämpfer drei Empfehlungen als "zufriedenstellend umgesetzt", neun als "teilweise umgesetzt" und sieben als "nicht umgesetzt".
Keine Maßnahmen zur Offenlegung bei Parlamentariern
Konkret kritisiert die Expertengruppe, dass keine Maßnahmen zu internen Regeln bezüglich der Annahme, Bewertung und Offenlegung von Geschenken, sowie der Bewirtung und anderen Vorteilen von Parlamentariern beschlossen wurden.
Auch wurden "die Regeln für den Umgang der Abgeordneten mit Lobbyisten nicht weiterentwickelt, und das derzeitige System der Offenlegung nicht im Einklang mit den GRECO-Standards reformiert", heißt es in dem Bericht.
Es wurde zwar ein Verhaltenskodex für Abgeordnete zum Nationalrat und zum Bundesrat verabschiedet, dieser enthalte jedoch keine Interpretationen, ergänzenden Leitlinien oder konkreten Abbildungen. Die neuen Vorschriften würden außerdem nur für die Arbeit der Überwachungsausschüsse gelten, was bedeute, dass sie nur eine begrenzte Wirkung hätten und auf die übrigen parlamentarischen Tätigkeiten ausgedehnt werden müssten.
Nur minimale Fortschritte bei Justiz-Personal
Bei Richtern und Staatsanwälten seien die Fortschritte minimal. GRECO begrüßt zwar die Einführung der neuen Schulungsprogramme für Richter und Staatsanwälte, die sich mit Korruptionsprävention, Interessenskonflikten und anderen Integritätsfragen befassen.
Die Schulungen sind seit Anfang 2021 im Laufen, jedoch noch nicht - wie von der GRECO gefordert - für Laienrichter verfügbar. Außerdem wurde das Dienstrecht für Richter und Staatsanwälte geändert, um das Ernennungsverfahren für Richteramtsanwärter zu überarbeiten. Der genaue Umfang und Status dieser Änderungen bleibt jedoch abzuwarten.
Postiv: öffentliche Begutachtungsverfahren
Positiv sieht die GRECO die Einführung eines öffentlichen Begutachtungsverfahrens für alle Arten von Gesetzesvorlagen, die im Parlament diskutiert werden.
Bis 31. Dezember 2022 muss Österreich einen weiteren Fortschrittsbericht über die Umsetzung der weiteren Empfehlungen vorlegen.
Die Arbeitsgruppe war im Jahr 1999 vom Europarat ins Leben gerufen worden, um die Mitgliedsstaaten beim Kampf gegen Korruption zu unterstützen. GRECO setzt dabei auf "Druckausübung durch Kollegen", also einen von anderen Mitgliedsstaaten betriebenen Evaluierungsprozess. Den Bericht zu Österreich haben GRECO-Vertreter aus Russland und Liechtenstein verfasst.
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