Grasser-Prozess: "Vierer-Bande wirtschaftete in die eigene Tasche"

Grasser-Prozess: "Vierer-Bande wirtschaftete in die eigene Tasche"
Ankläger eröffneten Schlussplädoyers und haben „keinen Zweifel, dass Grasser schuldig ist“. Urteil im November oder Dezember.

Mit einem Lächeln der Erleichterung verkündete um Punkt 12 Uhr Mittag Richterin Marion Hohenecker nach rekordverdächtigen 166 Prozesstagen das Ende des Beweisverfahrens im Grasser-Prozess. Knapp drei Jahre nach Start des Monsterprozesses fehlen jetzt nur noch die Schlussplädoyers und das Urteil. Letzteres könnte allerdings noch länger auf sich warten lassen, denn die Richterin hat angekündigt, dass an einem Freitag im November oder Dezember die Urteilsverkündung passieren wird. Erst 24 Stunden davor werden die Angeklagten von der Richterin verständigt. Ein weiteres Spezifikum des elfjährigen Verfahrens.

Doch zurück zum Schlussplädoyer der Staatsanwälte – das kein gutes Haar an Karl-Heinz Grasser & Co. ließ. In den drei Prozessjahren hätten die Verteidiger nur „Nebelgranaten“ geworfen und „G’schichtln“ aufgetischt. Die „Vierer-Bande“ – bestehend aus den Angeklagten Grasser, Walter Meischberger, Ernst Karl Plech und Peter Hochegger – habe „in die eigene Tasche gewirtschaftet, zum Nachteil von uns Steuerzahlern“, eröffneten die Oberstaatsanwälte Alexander Marchart und Gerald Denk ihr Schlussplädoyer. Grasser habe bei der Privatisierung im Gerichtssaal den „Unwissenden“ gespielt, letztlich habe aber er über die Informationen verfügt und die Entscheidung in der Hand gehabt.

„Märchen“

Als Beweis führte Oberstaatsanwalt Gerald Denk die Zahlungsflüsse, Aktienkäufe und Reisebewegungen von Grasser an – und jetzt wird der Erzählstrang, zugegeben, etwas kompliziert.

Das „Schwiegermuttermärchen“ von Grasser, dass nämlich das Geld auf dem Ferint-Konto bei der Meinl-Bank von seiner Schwiegermutter sei (Grasser hat jedenfalls 500.000 Euro von seiner Schwiegermutter zur Anlage erhalten), habe nicht gehalten, denn die Schwiegermutter habe dementiert, dass es ihr Geld sei.

Vom Ferint-Konto wanderten über 700.000 Euro auf das Mandarin-Konto. Zur Erklärung: Das Mandarin-Konto ist das Konto von Grassers Vermögensverwalter Norbert Wicki. Er hatte das Konto gegründet, weil er eine hohe Erbschaft von rund 500.000 Euro von seiner Mutter erwartete, die aber dann gering ausfiel. Die Ankläger sagen aber: Die Mutter des Vermögenstreuhänders Wicki sei nur zum Schein vorgeschoben worden für die Mandarin-Gesellschaft.

Auf das Mandarin-Konto floss auch Geld von einem der drei Liechtenstein-Konten, das Grasser von der Staatsanwaltschaft zugerechnet wird. „Es war prall gefüllt mit Bestechungsgeldern“, so Denk. Die Zusammenführung bei der Mandarin und die zahlreichen Aktienkäufe von Meinl-International-Power-Wertpapieren seien der Beweis, dass das alles Geld von Grasser sei.

Warum Grasser Unmengen an Meinl-International-Power-Wertpapieren gekauft habe, sei für die Staatsanwaltschaft auch klar: Die kritischen Aktionäre wollten einen Machtwechsel an der Spitze des Unternehmens. „Sein (Grassers; Anm.) Job stand auf dem Spiel“, so die Ankläger. Grasser habe die Kampfabstimmung beeinflussen wollen. Ida Metzger

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