Grasser-Anwalt kämpft mit allen Mitteln gegen Anklage

   
Manfred Ainedter will Prozess "abwürgen" / Anwalt von Meischberger zieht hingegen Einspruch zurück.

Heute dürften die ersten Einsprüche gegen die Anklage in den Causen BUWOG und Linzer Terminal Tower beim Wiener Landesgericht einlangen. Ein einziger von den insgesamt 16 Angeklagten hätte schon gereicht, um die Verhandlung um etwa ein Jahr zu verzögern – so lange braucht die Instanz, das Oberlandesgericht, in etwa, um die umfangreiche Anklageschrift der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zu prüfen.

Ein Einspruch kommt jedenfalls von Manfred Ainedter, Anwalt von Karl-Heinz Grasser. Am Dienstag hat er in der ZiB2 gesagt, man müsse den Prozess "abwürgen", weil die Anklage "Schwachsinn" sei. Im Ö1-Morgenjournal heißt es aus dem Disziplinarausschusses der Wiener Rechtsanwaltskammer, die Aussage sei "unglücklich", aber "nicht bedenklich".

"Nicht ganz geschickt"

Ainedter relativiert indes seine Wortwahl als "nicht ganz geschickt". Er bleibt aber dabei: "Es wäre besser, wenn der Prozess gar nicht stattfindet, weil die Instanz befindet, dass die Anklage zu dünn ist." Er ortet Formalfehler und falsche Interpretationen der Ermittlungsbehörde – und kämpft mit allen Mitteln: Heute wird er auch einen Antrag auf ein Normprüfungsverfahren am Verfassungsgerichtshof stellen.

Die Frist läuft am Montag – dem ersten Werktag nach der 14-tägigen Frist – ab. 14 Tage für einen Einspruch gegen eine Anklage im Umfang von 825 Seiten sei zu wenig, kritisiert Ainedter – schließlich habe sich die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft auch sieben Jahre für die Ermittlungen Zeit genommen. "Das Höchstgericht kann dann bestimmen, dass die Möglichkeit zur Fristverlängerung ins Gesetz aufgenommen wird."

Eine ähnliche Beschwerde hatte schon einmal Erfolg: Das Gericht kann jetzt nach einem Urteil in einem "überlangen Verfahren" die vierwöchige Berufungsfrist nach eigenem Ermessen verlängern.

Grasser-Intimus Walter Meischberger macht einen Rückzug: Sein Anwalt Eduard Salzborn hatte ja angekündigt, Einspruch einzulegen. Jetzt erklärt er gegenüber dem KURIER: "Ich bin in Diskussion mit meinem Mandanten, wir lassen das offen."

Höchstgericht gefragt

Der Verfassungsgerichtshof beschäftigt sich aktuell noch mit einem Zivilverfahren, das Grasser gegen seinen Ex-Steuerberater führt. Er wirft ihm Fehlberatung vor und hat für seine insolvente Firma "Valuecreation" Verfahrenshilfe beantragt. Das Handelsgericht hat das aber abgelehnt, weil Grasser sich weigere, als ehemaliger Geschäftsführer seine Vermögensverhältnisse offenzulegen. Laut Standard hat Böhmdorfer, sein Anwalt in dieser Causa, gegen die betreffende gesetzliche Bestimmung Beschwerde eingebracht.

Kommentare