Grasser-Anwalt Böhmdorfer "grillt" Steuerberater

Karl-Heinz Grasser saß am Flughafen Innsbruck fest.
Ex-Finanzminister setzt auf mögliche Entlastungszeugen aus Vaduz. Ob diese vor einem Wiener Gericht aussagen, ist fraglich.

Der Zivilprozess von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser gegen seinen früheren Steuerberater, Deloitte- und-Deloitte-Partner Peter Haunold, war am Donnerstag, dem dritten Verhandlungstag, von einem heftigen Schlagabtausch geprägt. So versuchten Grassers Anwälte Dieter Böhmdorfer und Rüdiger Schender, die Glaubwürdigkeit von Haunold mit peniblen Fragen zu erschüttern. Haunold, dem Grasser falsche Beratung bei der steuerlichen Umsetzung seines ausländischen Stiftungsnetzes vorwirft, räumte anfangs lediglich ein, KHG die Gründung der Beratungsfirma Valuecreation GmbH in Wien, der Waterland-Stiftung in Liechtenstein und der zypriotische Man Angelus vorgeschlagen zu haben.

Haunolds Verteidigungslinie, dass Grasser völlig eigenmächtig Änderungen an dem Konstrukt durchgeführt habe, bekam Risse. Je länger Böhmdorfer nachbohrte, desto mehr kam heraus. Über Haunolds Schreibtisch ging ein Großteil der Informationen: Darunter diverse Treuhandverträge Grassers und die Kopie des Vertrages über die Vertriebsprovisionen zwischen der Meinl Bank-Tochter in Antigua und Grassers Briefkastenfirma Silverwater auf den British Virgin Islands. Haunold war auch über Grassers zweite Liechtensteiner Stiftung Silverland und die Installierung zweier weiterer zypriotischer Gesellschaften informiert. Die Gründung der beiden Zypern-Briefkästen "sei aus einer Diskussion mit den Liechtensteiner Stiftungsräten hervorgegangen", räumte der Steuerberater ein. "Es kommt heraus, dass er alles gewusst und gemacht hat", wetterte Böhmdorfer. Der Konter Haunolds blieb nicht aus: "Reines Wissen ist noch keine Beratung." Traten Fakten ans Tageslicht, die steuerliche Risiken bargen, habe er KHG darauf hingewiesen.

Geheimnis um Mails

Haunold weigert sich jedoch, seine Korrespondenz mit den Stiftungsräten der Liechtensteiner Stiftungen dem Gericht oder Grasser zu übergeben. "Aufgrund meiner beruflichen Verschwiegenheitspflicht als Steuerberater werde ich diese Mails nicht vorlegen", sagte er. Grasser übe in beiden Stiftungen keine Managementfunktion aus, folglich habe er kein Anrecht auf die Unterlagen.

Indes legte Böhmdorfer zwei Schreiben vom Sommer bzw. Herbst 2014 der Stiftungsräte dem Gericht vor, die belegen sollen, dass sie ohne Absprache mit Haunold keine Schritte gesetzt haben. Daher verlangte er die Zeugenladung der Stiftungsräte aus der Vaduzer Anwaltskanzlei Marxer & Partner. Sie müssen aber einer Ladung eines österreichischen Gerichts nicht nachkommen.

Der Streit, inwieweit Haunold am Auf- und Umbau von Grassers Konstrukt beteiligt war, ändert nichts an der steuerlichen Einschätzung der Finanz: Grasser habe seine Beratungs- und Vertriebstätigkeit für die Meinl-Gruppe persönlich erbracht. Er habe somit die Millionen-Einnahmen als "Einzelfirma" persönlich zu versteuern. Grasser wehrt sich, er hat dagegen Rechtsmittel eingelegt.

Stiftungen, Mantelgesellschaften, Treuhandverträge und ein "zypriotischer Doppelstock" - Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat ein umfangreiches Firmengeflecht errichtet, in das die Millionen aus seinem Meinl-Engagement geflossen sind. Ansässig sind die betreffenden juristischen Personen im Fürstentum Liechtenstein, in Zypern, auf Jersey, auf den British Virgin Islands und in Panama.

Grasser schied im Jänner 2007 aus der Regierung aus und wurde für die Meinl Bank tätig. Die Konstruktion sollte Grasser eine "steuereffiziente" Möglichkeit für seine Einkünfte bieten, so sein früherer Steuerberater Peter Haunold. Gegen Grasser ist ein Finanzstrafverfahren anhängig, er weist den Vorwurf der Steuerhinterziehung zurück. Im Rahmen des Zivilverfahrens von Grasser gegen Haunold wird das Geflecht im Detail erörtert.

In Liechtenstein gibt es zwei Stiftungen, bei denen Grasser Alleinbegünstigter ist. Errichtet hat er allerdings nach eigenen Angaben keine von beiden. Stifterin der Waterland-Stiftung sei nämlich seine Ehefrau Fiona Pacifico Griffini Grasser. Allerdings habe er die Stiftung treuhändisch für sie gemacht. Diese Treuhand habe sie ihm mündlich erteilt.

Grasser-Anwalt Böhmdorfer "grillt" Steuerberater

Der Vorteil dieser Konstruktion für Grasser: Da seine Ehefrau Schweizer Staatsbürgerin ist und - im Jahr der Stiftungsgründung 2007 - keinen österreichischen Wohnsitz hatte, entfiel auf diese Weise die Schenkungssteueranmeldung an das österreichische Finanzamt. Für die Gründung der Stiftung wurden nämlich rund 80.000 Schweizer Franken fällig, für diesen Betrag hätte Grasser der österreichischen Finanz Schenkungsssteuer berappen müssen. Durch die Treuhandlösung ersparte er sich sowohl die Schenkungssteuer als auch die Bekanntgabe der Stiftung gegenüber der österreichischen Finanz.

Die zweite Stiftung in Liechtenstein ist die Silverland-Stiftung. Diese wurde offenbar von der Waterland-Stiftung gegründet. Grasser erklärt die zweite Stiftung so: Während die Waterland für die "Mittelherkunft" eingerichtet war, sollte die Silverland der "Mittelverwendung" dienen. In die Waterland-Stiftung bzw. die ihr zugeordneten Gesellschaften in Steueroasen flossen demnach die Millionen aus seiner Tätigkeit für Meinl. Die Silverland-Stiftung wiederum war dafür da, das Geld zu veranlagen. In die Silverland-Stiftung sind gemäß der Ermittler laut Medienberichten 5,34 Mio. Euro aus der Waterland-Stiftung übertragen worden.

Beide Stiftungen waren bei der Errichtung als "steuerlich intransparente Stiftungen" vorgesehen. Bei intransparenten Stiftungen haben der Begünstigte und der Stifter keinerlei Durchgriffsrechte auf die Stiftung, die Entscheidungen werden nur von unabhängigen Stiftungsräten getroffen. Bei transparenten Stiftungen hingegen sind die Stiftungsräte an die Weisungen von Stifter oder Begünstigtem gebunden. Der steuerrechtliche Unterschied: Bei intransparenten Stiftungen müssen Stifter bzw. Begünstigter den Vermögenszuwachs der Stiftung nicht versteuern, hingegen werden Erträge in einer transparenten Stiftung dem Stifter bzw. Begünstigten zugerechnet.

Unterhalb der Waterland-Stiftung ist die zypriotische Gesellschaft Man Angelus Limited angesiedelt. In die Man Angelus flossen die Erträge aus dem Drittel-Anteil Grassers an der Meinl Power Management-Gesellschaft Limited (MPM) auf Jersey. Diese MPM sollte die Meinl International Power (MIP) extern managen. An der MPM hielt Grasser ein Drittel der Anteile, zwei Drittel hielt die Meinl Bank. Doch Grasser hielt seinen Drittelanteil nur treuhändisch für die Man Angelus, wie er selber angibt. So sollten die Erträge direkt an die zypriotische Gesellschaft fließen, damit bei Grasser selber bzw. seiner Value Creation GmbH in Österreich keine Steuern anfallen.

Weiters gibt es die Gesellschaft Silverwater Invest and Trade Inc. auf den British Virgin Islands (BVI). In diese Gesellschaft flossen die sogenannten Vertriebsprovisionen aus dem Börsegang der MIP - laut Ermittlern in Höhe von über 4,38 Mio. Euro. Grasser hatte beim Börsengang der MIP um Klein- und Großanleger geworben. Überwiesen wurden die Millionen von der Meinl Bank Antigua. Die BVI-Gesellschaft Silverwater ist unter der Waterland-Stiftung angesiedelt.

Unterhalb der Silverland-Stiftung findet sich ein sogenannter "zypriotischer Doppelstock" in Form von zwei zypriotischen Briefkasten-Gesellschaften, die Levesque Holding und die Gemain Limited. Die Gemain wiederum ist über einen Treuhandvertrag mit der österreichischen SMW OG verbunden. In der SMW OG ist Grasser selbst Gründungsgesellschafter, allerdings nicht vertretungsbefugt. Zweiter Gesellschafter und alleinvertretungsbefugter Gesellschafter ist ein Vertrauter von Grassers Familie. Dieser ist seinerseits laut Grasser durch einen Treuhandvertrag mit der Gemain gebunden.

Über diese Konstruktion wurde eine Seeliegenschaft in Maria Wörth am Wörthersee erworben und saniert. Das Geld dazu - laut Berichten rund 1,8 Mio. Euro - floss aus der Silverland-Stiftung. Durch diese Konstruktion sollte einerseits das Geld der Stiftung veranlagt werden, andererseits hätte man auch bei einem Weiterverkauf die in Österreich anfallende Grunderwerbssteuer sparen wollen - da nicht die Liegenschaft, sondern nur die Gemain-Anteile von der zypriotischen Levesque verkauft worden wären.

Weiters gibt es noch eine Hornbeam Corporation mit Sitz in Panama. Auch diese ist laut einem vom Magazin "Format" beschriebenen Bericht der Ermittler im Netzwerk angesiedelt. Zwischen ihr und der Silverland soll ein Treuhandvertrag bestehen.

Kommentare