Grasser-Akten bleiben noch in Liechtenstein

Grasser-Akten bleiben noch in Liechtenstein
Es wird länger dauern, bis die Akten in Österreich eintreffen werden. Inzwischen ist der Ex-Finanzminister wegen Ehrenbeleidigung verurteilt worden.

Der Fall Ernst Strasser dürfte – wie berichtet – demnächst anklagereif sein. Im Fall Karl-Heinz Grasser sind die Behörden hingegen nicht so weit. Es wird noch länger dauern, bis etwa die Akten aus Liechtenstein in Österreich eintreffen werden.

Der Präsident des Liechtensteiner Staatsgerichtshofes, Marzell Beck, teilte auf KURIER-Anfrage mit: "Ich werde die aufschiebende Wirkung gewähren. Der Akt wird so lange nicht nach Österreich ausgefolgt, bis der Staatsgerichtshof über die Beschwerde entschieden hat." Das dauert üblicherweise "drei bis sechs Monate". Gerichtspräsident Beck: "Wir bemühen uns, möglichst rasch zu entscheiden, aber wir werden das sicher nicht mehr vor den Sommerferien entscheiden."

Zur Erklärung: Bei Hausdurchsuchungen im Fürstentum sind im April 2011 zahlreiche Unterlagen in der Causa Grasser/BUWOG beschlagnahmt worden. Grassers Wirtschaftstreuhänder hatte Beschwerde gegen die Ausfolgung der Akten beim Obersten Gerichtshof in Vaduz eingereicht – und im Mai eine Niederlage erlitten.

Beschwerde

Daraufhin wandte er sich an den Staatsgerichtshof. Einerseits muss dieser über die aufschiebende Wirkung der Akten-Ausfolgung, andererseits auch inhaltlich über die Beschwerde entscheiden. Wäre der Antrag auf aufschiebende Wirkung abgelehnt worden, hätte die Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien in Kürze die Akten bekommen.

Die österreichischen Behörden kämpfen aber auch an zwei anderen Fronten darum, Material zu bekommen. Die Unterlagen von Hausdurchsuchungen in der Schweiz sind noch ausständig. Dort entscheidet zunächst ein Staatsanwalt, ob die Akten freigegeben werden, heißt es bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft ( WKStA). Dann sind wieder Einsprüche möglich. Da im Fall Grasser häufig Rechtsmittel eingelegt werden, ist damit zu rechnen, dass viel Zeit vergeht, ehe feststeht, ob die Papiere an die WKStA übergeben werden. Und auch in Österreich gibt es Unterlagen eines Grasser-Steuerberaters, die die Behörden gerne hätten, aber noch nicht bekommen haben.

Aus all den erwähnten Akten erhoffen die Ermittler Aufschlüsse darüber zu bekommen, ob KHG einen Teil der BUWOG-Provision (knapp zehn Millionen Euro) erhalten hat. Geprüft wird auch, ob Grasser durch komplizierte Stiftungskonstruktionen und Treuhandgesellschaften Steuern in Millionenhöhe hinterzogen hat.

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Zeugenladungen

Staatsanwälte und Wirtschaftsermittler werden in der nächsten Zeit aber nicht untätig sein. "In den nächsten Wochen werden in der Causa Grasser rund 20 Einvernahmen angesetzt", sagt ein WKStA-Sprecher.

Grasser weist sämtliche Vorwürfe strikt zurück. Es gilt die Unschuldsvermutung. In einem anderen Verfahren hat KHG indessen einen Rückschlag erlitten. Der Ex-Finanzminister wurde rechtskräftig wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung seines früheren Mitarbeiters Michael Ramprecht zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt – nicht rechtskräftig. Grasser hatte behauptet, Ramprecht sei "psychisch labil" und würde "dringend psychische Hilfe benötigen". Ramprecht belastet Grasser im BUWOG-Verfahren massiv. Grassers Anwalt kündigte Rekurs an.

 

Das Protokoll zum U-Ausschuss finden Sie hier.

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