Gewaltschutz: Weggewiesene müssen sechs Stunden in Beratung

Gewaltschutz: Weggewiesene müssen sechs Stunden in Beratung
Novelle des Innenministers gilt ab 1. September, Beratungsstellen gibt es in ganz Österreich.

Nach der Häufung an Frauenmorden hat die Regierung ein Gewaltschutz-Paket angekündigt. Eine dieser Maßnahmen ist, dass alle, gegen die künftig ein Betretungs- oder Annäherungsverbot ausgesprochen wird, eine sechsstündige Beratung zur Gewaltprävention absolvieren müssen.

Am 1. September tritt die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes in Kraft. Die Kosten von rund neun Millionen Euro pro Jahr trägt das Innenministerium.

Pro Monat werden in Österreich 1.000 Betretungsverbote verhängt – die künftige Pflicht-Beratung für die Betroffenen soll weiterer Gewalt vorbeugen. Im Detail sieht die Regelung so aus: Innerhalb von fünf Tagen, nachdem das Betretungs- oder Annäherungsverbot verhängt wurde, muss sich der Gefährder mit einer Beratungsstelle in Verbindung setzen und einen Termin vereinbaren. Dieser muss dann innerhalb der nächsten 14 Tage stattfinden.

Aufklärung über Gesetze und Verhalten

In der sechsstündigen Beratung soll der Gefährder einerseits über die möglichen rechtlichen Konsequenzen aufgeklärt werden, andererseits sollen ihm Wege aufgezeigt werden, wie er künftig die Kontrolle über das eigene Verhalten behält. Angeboten werden auch weiterführende Therapien sowie Anti-Gewalt-Trainings.

Das flächendeckende Angebot wurde nach einer EU-weiten Ausschreibung aufgestellt: Ab 1. September wird das Gewaltpräventionsprogramm in jedem Bundesland von NGOs angeboten und durchgeführt. In Wien, Oberösterreich, Niederösterreich, in der Steiermark und im Burgenland ist es der Verein Neustart. In Kärnten die Caritas, in Tirol der Psychosoziale Pflegedienst und in Vorarlberg das Institut für Sozialdienste.

Nehammer: „Notruf wählen“

„Gewalt hat in unserer Gesellschaft keinen Platz – weder in der Öffentlichkeit, noch im privaten Bereich. Vor allem im privaten Bereich sind wir darauf angewiesen, dass sich Betroffene melden. Nur dann kann die Polizei eingreifen und die neue Maßnahme erwirken“, sagt Innenminister Karl Nehammer (ÖVP). „Ich rate jeder bedrohten Frau, sofort zum Telefon zu greifen und den Notruf zu wählen“, so sein Appell.

Weitere Maßnahmen sind geplant: So werden Stalking-Fälle automatisch an die Gewaltschutzzentren übermittelt. Bis Jahresende sollen in jeder Polizeiinspektion Präventionsbeamte für den Bereich „Gewalt in der Privatsphäre“ ausgebildet sein. Die Grünen haben diese Woche den Innenminister daran erinnert, dass auch das Waffenverbot für Weggewiesene rasch umgesetzt werden soll. Dazu ist aber noch kein Termin bekannt.

Für das Gewaltschutz-Paket werden insgesamt 24,6 Millionen Euro aufgewendet. Gewaltschutzeinrichtungen hatten 228 Millionen gefordert.

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