Gesundheitsministerium gegen 3-G-Regelung für Öffis
Das Gesundheitsministerium plant keine 3-G-Regelung zum Schutz gegen das Coronavirus in öffentlichen Verkehrsmitteln. Eine derartige Pflicht an Orten, die der Grundversorgung und der Befriedigung weiterer zentraler Bedürfnisse dienen, sei aktuell nicht geplant, hieß es am Montag auf APA-Anfrage. Zuvor hatten ebendies die Neos im KURIER gefordert.
Derzeit ist beim Benützen öffentlicher Verkehrsmittel lediglich das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben und die Einhaltung von Sicherheitsabständen empfohlen. Für die Neos ist das in Sachen Pandemie-Bekämpfung "kontraproduktiv", wie deren Gesundheitssprecher Gerald Loacker sagte. Die Oppositionspartei fordert daher eine 3-G-Pflicht im öffentlichen Verkehr. Nur wer getestet, geimpft oder genesen ist, soll einsteigen dürfen.
Loackers Begründung: "Wer mit dem Zug von Wien nach Klagenfurt oder von St. Pölten nach Bregenz fährt, sitzt derzeit möglicherweise stundenlang neben Personen, die weder geimpft noch getestet sind." Gleichzeitig sei es eine Illusion, davon auszugehen, dass während einer mehrstündigen Zugfahrt die FFP2-Maske nie abgenommen würde, etwa um etwas zu essen oder zu trinken.
Im öffentlichen Nahverkehr sei die Aufenthaltsdauer zwar kürzer als in Fernzügen, räumte Loacker ein, dafür seien die Menschen oft enger aneinandergedrängt. "Wenn man sich vor Augen führt, wie schlampig Masken oft getragen werden, ist auch hier die Zumutung unerträglich, dass ungeimpfte und nicht getestete Personen direkt neben Fahrgästen stehen, die möglicherweise gesundheitlich angeschlagen sind oder bei denen die Impfung nicht die volle Wirkung entfaltet", sagte der pinke Abgeordnete.
Das Gesundheitsministerium argumentiert seine Absage damit, dass der öffentliche Verkehr - wie etwa Lebensmittelhändler - zur Befriedigung zentraler Bedürfnisse diene. Andere Staaten haben mit derartigen Maßnahmen allerdings kein Problem, etwa in Deutschland. Zutritt zu Öffis gibt es dort seit Ende November nur noch für negativ Getestete, Geimpfte oder Genesene. In den Verkehrsmitteln werden Stichprobenkontrollen durchgeführt.
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