Gesichtserkennung bei Klimademo war rechtswidrig
Zusammenfassung
- Die Datenschutzbehörde erklärte den automatisierten Gesichtsabgleich eines bei der Klimademo 2023 aufgenommenen Fotos mangels Rechtsgrundlage für rechtswidrig.
- Ausgelöst wurde der Fall durch die Beschwerde der NGO epicenter.works, die darauf verweist, dass biometrische Gesichtserkennung ein besonders eingriffsintensiver Vorgang ist und klare gesetzliche Regeln erfordert.
- Der Bescheid ist noch nicht rechtskräftig, könnte aber Folgen für frühere Polizeiabgleiche haben und erhöht den politischen Druck auf das Innenministerium und die Regierungsparteien.
Der Einsatz von automatisierten Gesichtserkennungen bei einer Klimademo war rechtswidrig.
Im März 2023 wurden mehrere Aktivisten angehalten und, als diese sich nicht ausweisen wollten, von Polizeibeamten fotografiert und später wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt angezeigt. Danach stellte sich heraus, dass zur Identifikation KI verwendet wurde.
Wie die Datenschutzbehörde nun in einem der APA vorliegenden Bescheid festhält, fehlte für diesen Schritt die Rechtsgrundlage.
Rund 140 Personen wurden rund um die Demonstration gegen die Gaskonferenz von 27. bis 29. März 2023 in Wien festgenommen. Diese wurde letztlich gewaltsam aufgelöst, wofür sich die Landespolizeidirektion Wien auch den Vorwurf überschießender Polizeigewalt anhören musste. Gegen zahlreiche Demonstranten und Demonstrantinnen wurden Verfahren eingeleitet. Unter ihnen war auch N., der sich vor Ort - wie viele andere - nicht ausweisen wollte. Die Polizisten machten daraufhin Fotos von ihm. Danach wurde ein Verfahren eingeleitet. Wie gegen insgesamt 165 Klimaaktivistinnen und -aktivisten im Zusammenhang mit der Demo gegen die Gaskonferenz wurde auch gegen ihn das Verfahren eingestellt.
Datenschutz-NGO legte Beschwerde ein
Erst auf Nachfrage stellte sich heraus, dass die Polizei ein aufgenommenes Foto nachträglich mit einer Gesichtserkennungssoftware automatisiert mit der Zentralen erkennungsdienstlichen Evidenz abgeglichen hatte. Die Datenschutz-NGO epicenter.works legte daraufhin Beschwerde in N.s Namen ein - und bekam nun Recht. Beim automatisierten Gesichtsabgleich werden biometrische Daten verwendet, um eine Person eindeutig zu identifizieren. Die Datenschutzbehörde bezeichnet das als besonders „eingriffsintensiven“ Verarbeitungsvorgang. Nach ihrer Rechtsauffassung gibt es dafür derzeit keine ausreichende gesetzliche Grundlage. Das betrifft somit nicht nur diesen Fall, sondern auch bisherige Abgleiche durch die Polizei erfolgten demnach ohne Rechtsgrundlage.
Die Konsequenz müsse nun sein, den Einsatz bis auf weiteres einzustellen. „Derlei mächtige Technologien müssen umsichtig und verantwortungsvoll eingesetzt werden. Gerade der Staat darf sich nicht nur ihre Vorteile herauspicken, sondern muss auch für klare Regeln und wirksame Schutzmaßnahmen sorgen“, sagte Sebastian Kneidinger, policy advisor bei epicenter.works, zur APA.
Zwei Monate Haft nach Software-Fehler
Er fordert ein klares Gesetz, das festlegt, wann ein solcher Abgleich zulässig ist, und wie die betroffenen Personen geschützt werden. Als mögliche Garantien nennt die Datenschutzbehörde unter anderem Beschränkungen auf bestimmte Straftaten oder besonders dringliche Fälle, eine vorherige Genehmigung durch ein Gericht oder eine unabhängige Stelle, strenge Regeln für Zugriff, Datensicherheit und Übermittlung sowie die Prüfung weniger eingriffsintensiver Mittel und möglicher Diskriminierungsrisiken.
Warum solche Garantien praktisch notwendig sind, zeigt ein anderer öffentlich bekannt gewordener Fall: Im Herbst 2023 wurde ein Österreicher in Serbien in U-Haft genommen, da gegen ihn ein internationaler Haftbefehl vorlag, ausgestellt von der Staatsanwaltschaft Graz. Ihm wurde vorgeworfen, Chef einer Falschgeldbande zu sein. Der Vorwurf stützte sich auf ein Video einer Supermarkt-Überwachungskamera. Als sich nach zwei Monaten herausstellte, dass er nicht die gesuchte Person war, wurde er freigelassen.
Politik gefordert
Der Bescheid ist noch nicht rechtskräftig und kann innerhalb von vier Wochen beim Bundesverwaltungsgericht bekämpft werden. Für die NGO ist fraglich, ob das ÖVP-geführte Innenministerium die Entscheidung akzeptiert. Deshalb nimmt man insbesondere die Koalitionspartner in die Pflicht: „SPÖ und Neos haben den Einsatz von Gesichtserkennung noch aus der Opposition heraus zurecht kritisiert. Jetzt können sie in der Regierung zeigen wie ernst das gemeint war“, so epicenter.works-Sprecherin Elisabeth Kury.
N. selbst zeigte sich im Gespräch mit der APA erfreut über die Entscheidung. „Nicht nur aus Datenschutz-Perspektive ist das ein wichtiges Urteil, sondern auch für die Versammlungsfreiheit.“ Nach der Demonstration wurde gegen zahlreiche Teilnehmer wegen „schwerer gemeinschaftlicher Gewalt“ ermittelt, die Verfahren wurden eingestellt. „Ich muss immer damit rechnen, wenn ich bei so einer Demo teilnehme, dass ich dann plötzlich strafrechtlich verfolgt werde. Das spielt im Kopf mit und hat einen abschreckenden Effekt.“ Außerdem zeige die Entscheidung, dass „die Polizei zivilgesellschaftliche und rechtsstaatliche Kontrolle“ brauche.
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