Gesetze bekommen ein Ablaufdatum
Ein Beauty-Salon in Wien, der vom Arbeitsinspektorat dazu verdonnert wurde, seinen Mitarbeiterinnen beim Intim-Waxing einen Blick ins Freie zu ermöglichen, war kürzlich ein aufsehenerregendes Beispiel bürokratischen Irrsinns. ÖVP-Vizekanzler und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner besuchte den Salon vor zwei Wochen und versprach der gepeinigten Salon-Inhaberin Lösungen. Diese wurden am Dienstag in Form eines Deregulierungsgesetzes im Ministerrat abgesegnet.
Um Bürokratie abzubauen, wird eine "Auslaufklausel" eingeführt: Neue Gesetze werden immer nur für einen befristeten Zeitraum erlassen und dann evaluiert. Verlängert wird nur, was sich als sinnvoll erwiesen hat. Ausgenommen sind Verfassungsgesetze und EU-Regelungen. In Großbritannien hat sich die so genannte "Sunset Clause" bewährt, sagt Mitterlehner, der sich auch in Österreich eine andere Philosophie wünscht.
Bei Gesetzen, die Belastungen für Unternehmen und deren Mitarbeiter bringen, sei es sinnvoll, regelmäßig nachzujustieren. Mitterlehner hat dabei etwa den Arbeitnehmerschutz im Visier. Stichwort: Tageslicht-Pflicht bei Intimzonen-Behandlungen, aber auch die Verordnung zur Bildschirmarbeit.
Die Gesetzgebung soll außerdem nach dem "One in – One out"-Prinzip ablaufen: Wird eine neue Regulierung oder Förderung eingeführt, muss eine vergleichbar intensive aufgehoben werden.
Gegen "Musterschüler-Mentalität"
Bei der Umsetzung von EU-Richtlinien soll mit einer Normierung gegen "Gold Plating" vorgegangen werden: In Österreich würden bei der Umsetzung häufig stärker reguliert als europarechtlich vorgegeben – das sei eine "falsch verstandene Musterschüler-Mentalität", kritisiert der Wirtschaftsminister.
Die Industriellenvereinigung lobt das Deregulierungsgesetz als "Fortschritt im Kampf gegen den Bürokratie-Dschungel". Die Junge Industrie wünscht sich gleich weitere Schritte für eine moderne und effiziente Verwaltungsstruktur. Die österreichische Wirtschaftskammer fordert im Zuge der Entbürokratisierung die Einführung des Kumulationsverbots – einer Regelung, die Mehrfachbestrafung von ein und demselben Delikt verhindern soll.
Für das Deregulierungsgesetz, das am 1. Juli in Kraft treten soll, gilt übrigens auch die "Sunset Clause": Das Gesetz gilt nur bis 2020, nach zwei Jahren wird evaluiert.
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