Gesetz beschlossen: Windräder hören auf, dauernd rot zu blinken

Lichtverschmutzung
Aus Energiespargründen, und weil es für die Flugsicherheit nur selten benötigt wird

Die „Beleuchtung von Luftfahrthindernissen zum Schutz der Luftverkehrsteilnehmer“ – es geht konkret um Windkraftanlagen – wird nachts nur mehr bei Bedarf aktiviert werden müssen. Ein entsprechendes Gesetz wurde am Donnerstag im Parlament beschlossen.

Wann es einen Bedarf gibt, wird künftig die Flugsicherung Austro Control bestimmen, da sie bereits über die entsprechenden Anlagen und Techniken zur Luftfahrzeugerfassung verfügt und auf die notwendigen Daten zurückgreifen kann.

Soll heißen: Sollte einmal ein Kleinflugzeug oder ein Hubschrauber in einer niedrigen Höhe in der Nähe von Windkraftanlagen unterwegs sein, weiß das jedenfalls die Austro Control und kann quasi per Knopfdruck die rot blinkenden Lichter für einen gewissen Zeitraum und nur dort, wo es benötigt wird, aktivieren.

Weil nun die technischen Voraussetzungen für die „bedarfsgerechte Beleuchtung von Windrädern“ gegeben sein, sei die durchgehende "Blinkerei" nicht mehr nötig sei, erklärt Grünen-Mandatar Lukas Hammer. Es handle sich zwar um eine "kleine Änderung", die aber zur Akzeptanz von weiteren Windkraftprojekten beitragen werde.

„Das rote Dauerblinken der Windräder gehört bald endlich der Vergangenheit an“, freut sich auch Niederösterreichs Landesvize Stephan Pernkopf über die Novelle des Luftfahrtgesetzes. „Die Windräder werden nur mehr dann blinken müssen, wenn sich auch wirklich ein Flugzeug nähert,“ bedankt sich Pernkopf in einer Aussendung bei den Parlamentsparteien. Diese seien dem Vorschlag Niederösterreichs gefolgt, und gerade für Niederösterreich habe diese Novelle eine große Bedeutung, stehen dort doch mit rund 800 Windrädern weit mehr als die Hälfte aller Windräder Österreichs.

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