Gerichtskosten steigen erneut: Anwälte kritisieren „Körberlgeld“
Der Prozess ging in die nächste Instanz.
Zusammenfassung
- Ab 1. August steigen die Gerichtsgebühren per Verordnung um 5,7 Prozent, nachdem sie bereits im April des Vorjahrs um 23 Prozent erhöht worden waren.
- Grund für die neuerliche Anhebung ist ein gesetzlicher Automatismus, der bei einem Anstieg des Verbraucherpreisindex von mehr als 5 Prozent greift und nur vom Nationalrat ausgesetzt werden kann.
- Anwälte kritisieren die Erhöhung scharf, fordern einen Gebührenstopp und warnen vor einer weiteren Verteuerung des Zugangs zum Recht trotz anhaltender Mängel in der Justiz.
Die Gerichtsgebühren steigen ab 1. August erneut um knapp sechs Prozent. Eine entsprechende Verordnung hat Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) am Donnerstag erlassen.
Betroffen sind alle festen Gebührensätze wie etwa in Zivilverfahren, bei einvernehmlichen Scheidungen oder für Grundbuchauszüge und Firmenbucheingaben. Erst im April des Vorjahrs waren die Gebühren um 23 Prozent angehoben worden. Kritik daran kommt von den Anwälten: Sie fordern einen Gebührenstopp.
Hintergrund der neuerlichen Anhebung ist ein gesetzlicher Automatismus: Dieser gibt vor, dass sich die Gebühren immer dann erhöhen, wenn der Verbraucherpreisindex um mehr als 5 Prozent gestiegen ist - das war zuletzt der Fall, weshalb per Verordnung um 5,7 Prozent erhöht wurde. Dieser Mechanismus kann nur vom Nationalrat ausgesetzt werden - das war zuletzt infolge der Corona-Pandemie zweimal der Fall.
Kritik der Anwälte
Verärgert reagieren die Anwälte: „Österreich ist das einzige Land Europas, in dem die Justiz mehr Geld einnimmt, als sie überhaupt kostet“, so der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK), Armenak Utudjian, in einer Aussendung.
Zuletzt ergab eine Studie des Europarats einen Deckungsgrad von 117 Prozent. „Die Mehreinnahmen gehen als 'Körberlgeld' an den Finanzminister, obwohl es in der Justiz an allen Ecken und Enden fehlt“, meinte Utudjian.
Armenak Utudjian, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages
Im Justizministerium kann man diese Rechnung nicht nachvollziehen: Der Eigendeckungsgrad der Justiz liege bei gerade einmal 55 Prozent, hieß es in einer der APA übermittelten Stellungnahme. Die Europaratsstudie rechne etwa die nicht im Wirkungsbereich des Justizministeriums liegenden Landesverwaltungsgerichte ein. Nicht berücksichtigt würden umgekehrt die Kosten des Strafvollzugs und der Bewährungshilfe, Ausgaben für den Erwachsenenschutz und die Prozessbegleitung, ohne die Gerichte und Justizbehörden nicht funktionieren würden.
„Rechtsstaatlich untragbar“
Richterschaft und Staatsanwaltschaften sowie Rechtspfleger bemängeln schon seit längerem fehlende Planstellen. „Obwohl die Gebührenschraube immer stärker angezogen wird, fehlt es zugleich an den erforderlichen Budgetmitteln für eine funktionierende Justiz; notwendige neue Planstellen werden trotz massiver Gebührenerhöhungen nicht geschaffen. Ich halte diese Situation für rechtsstaatlich untragbar“, meinte der Anwälte-Chef. Die bevorstehende Erhöhung bedeute eine massive Einschränkung im Zugang zum Recht für die Bevölkerung. „Sein Recht durchzusetzen wird für weite Teile der Bevölkerung immer weniger leistbar.“
Die Gebühren für einvernehmliche Scheidungen sind etwa durch die letzten beiden Erhöhungen von 312 auf 406 Euro gestiegen. Im Zivilverfahren erster Instanz sind etwa bei einem Streitwert von 7.000 Euro statt 1.219 nun 1.586 Euro zu berappen.
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