Causa Dornauer: Schiedsgericht entscheidet über SPÖ-Ausschluss

Der ehemalige Chef der Tiroler SPÖ war in Berufung gegangen und will "Aufhebung dieser unrechtmäßigen Entscheidung".
Causa Dornauer: Schiedsgericht entscheidet über SPÖ-Ausschluss

Das Parteischiedsgericht der Tiroler SPÖ ist Montagvormittag in Innsbruck zu seiner zweiten und letzten Sitzung über die Berufung des Ex-Landeshauptmannstellvertreters und früheren Landesparteichefs Georg Dornauer gegen seinen Parteiausschluss zusammengekommen. Zu Mittag begann das fünfköpfige Gremium mit der Urteilsberatung. Dann werde die Entscheidung den beiden Parteien mündlich mitgeteilt, erfuhr die APA.

Dornauer hatte vor Beginn der Sitzung in der Landesparteizentrale gegenüber der APA noch einmal klargemacht, dass er die "Aufhebung dieser unrechtmäßigen Entscheidung" erwarte. Er führte dabei auch die Untreue-Ermittlungen gegen Ex-SPÖ-Bundeskanzler Alfred Gusenbauer ins Treffen. Zum ersten Mal in der Geschichte seien gegen einen heimischen Ex-Regierungschef gerichtliche Zwangsmaßnahmen verfügt worden - und dieser könne offenbar trotzdem weiterhin in der Partei verbleiben. Während die Partei gleichzeitig ihn, Dornauer, loswerden wolle - obwohl er nur auf "ursozialdemokratische Grundsätze" gepocht habe. Am Montag wurde jedenfalls unter anderem noch SPÖ-Klubobfrau Elisabeth Fleischanderl von dem fünfköpfigen Gremium befragt.

Dornauer war im Oktober 2025 wegen seines letztjährigen Landtagsantrags, 170 Millionen Euro an Übergewinnen des Landesenergieversorgers Tiwag als Sonderdividende an die Bevölkerung zurückzugeben, aus Partei und Fraktion ausgeschlossen worden. Die Landesparteispitze sah darin einen "Koalitionsbruch" bzw. einen Bruch des Koalitionsvertrages, schließlich war der Regierungspartner ÖVP strikt gegen eine solche Maßnahme. Zudem stelle dies auch nicht eine Parteiposition dar. Es sei der letzte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht habe, argumentierte man - und warf Dornauer zudem unkollegiales Verhalten seit seinem erzwungenen Rücktritt als Parteichef und Landeshauptmannstellvertreter im November 2024 vor. Seit seinem Ausschluss ist der 43-Jährige freier Abgeordneter zum Tiroler Landtag.

Dornauer ortete Befangenheit

Dornauer hatte bereits bei der konstituierenden Sitzung des Schiedsgerichts am 21. Februar klargemacht, dass er den Landesparteivorstand, der ihn ausgeschlossen hatte, für befangen hält. Der Ausschluss sei "politisch und rechtlich nicht begründbar und daher auch nicht haltbar." Für ihn wäre eigentlich ganz klar das Bundesschiedsgericht zuständig. Sein Landtagsantrag habe indes nicht nur ein "ursozialdemokratisches Anliegen" dargestellt, sondern sei auch keineswegs ein Bruch des Koalitionsabkommens gewesen. Er sei es gewesen, der mit ÖVP-Landeshauptmann Anton Mattle 2022 die Koalition paktiert habe. Daher wisse dieser "ganz genau, welche Freiräume ich mir habe zusagen lassen."

SPÖ-Landesgeschäftsführerin Eva Steibl-Egenbauer argumentierte hingegen, dass man über die Jahre "viel Geduld" mit Dornauer gehabt habe. Aber letztlich habe jener, "ohne Abstimmung eingebrachte" Tiwag-Dringlichkeitsantrag das Fass zum Überlaufen gebracht. Dieser sei ein klarer Verstoß gegen die parteiinternen Regeln gewesen. Ein gezielter, bewusst gesetzter Regelverstoß. Dornauer habe es darauf angelegt und seinen Ausschluss durch sein Verhalten provoziert.

Fünf Köpfe urteilen über Dornauer

Neben der Vorsitzenden, der Rechtsanwältin Ines Praxmarer, werden vier Beisitzer über Dornauer urteilen.

Die Landespartei bestellte den Ex-Landeshauptmannstellvertreter und früheren geschäftsführenden Landesparteivorsitzenden Gerhard Reheis und den Gewerkschafter Marc Deiser, der Oberndorfer Bürgermeister Hans Schweigkofler und die Funktionärin Regina Huber aus Bad Häring wurden von Dornauer ausgewählt.

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