Causa Dornauer: Schiedsgericht beschloss Vertagung auf 20. April

Konstituierende Sitzung des Parteischiedsgerichts in Innsbruck.
Ein Mann mit Bart und dunkler Jacke steht vor einer roten Wand mit der Aufschrift „SPÖ Tirol“.

Das Parteischiedsgericht der Tiroler SPÖ ist am Samstag in Innsbruck zu ihrer konstituierenden Sitzung über die Berufung von Ex-Landeshauptmannstellvertreter und Landesparteichef Georg Dornauer gegen seinen Parteiausschluss zusammengekommen. Die Sitzung endete nach rund fünf Stunden mit einer Vertagung auf den 20. April. Dornauer macht klar, dass er den Parteivorstand, der ihn ausgeschlossen hatte, und das Schiedsgericht eigentlich für befangen und "nicht-zuständig" halte.

Bei der, womöglich letzten, Sitzung am 20. April soll zumindest noch SPÖ-Klubobfrau Elisabeth Fleischanderl vor dem fünfköpfigen Schiedsgericht erscheinen und befragt werden. Einen entsprechenden Beweisantrag hatte SPÖ-Landesgeschäftsführerin Eva Steibl-Egenbauer, unterstützt von Rechtsanwalt Michael Pilz, gestellt. Dornauer stellte in der Sitzung vorerst keinen Beweisantrag - bekam aber noch eine entsprechende Frist zugestanden, um eventuell doch noch einen einzubringen.

Dornauer pochte auf Befangenheit

In der Sitzung in einem Seminarraum der Parteizentrale in der Innsbrucker Salurnerstraße brachten sowohl Dornauer als auch Steibl-Egenbauer ihre Argumente vor, wobei Dornauer APA-Informationen zufolge vor allem auch seinen Verdiensten breiten Raum einräumte. Der Ausschluss sei "politisch und rechtlich nicht begründbar und daher auch nicht haltbar." Zudem habe er seine "klare rechtliche Einschätzung" abgegeben, dass er das Landesparteischiedsgericht wegen überwiegender Befangenheit nicht für das "richtige Gremium" halte, eine Entscheidung über seinen Ausschluss zu fällen, sagte Dornauer danach zur APA. Einen Antrag dahingehend habe er zwar nicht gestellt, aber: "Ich habe es ins Treffen geführt, wollte eine Antwort und es genau so im Protokoll haben." Die Vorsitzende des Schiedsgerichts, die Innsbrucker Rechtsanwältin Ines Praxmarer, und die Beisitzer betonten daraufhin, keineswegs eine Befangenheit zu sehen.

Für ihn wäre eigentlich ganz klar das Bundesschiedsgericht zuständig, hatte der jetzige freie Landtagsabgeordnete bereits vor der Sitzung betont. Vor ebendieses hätte seine Causa eigentlich gebracht werden sollen. Schließlich sei der Landesparteivorstand, der ihn im vergangenen Oktober ausgeschlossen hatte, ebenso "befangen" gewesen.

Und: Er behalte sich vor, im Laufe des Verfahrens auch noch die "Nähe" von Mitgliedern des Schiedsgerichtes "zu ÖGB und Parteiführung" geltend zu machen. "Und zwar aufgrund von Biografien, Erwerbstätigkeiten und Loyalitäten zum früheren ÖGB-Chef und jetzigen Parteivorsitzenden", spielte er auf seinen Nachfolger Philip Wohlgemuth an. Wie viele Schiedsgerichts-Proponenten das betreffe? "Möglicherweise zwei", so Dornauer.

Dass sein letztjähriger Landtagsantrag, 170 Millionen Euro an Übergewinnen des Landesenergieversorgers Tiwag als Sonderdividende an die Bevölkerung zurückzugeben, letztlich zum Ausschluss führte, weil dadurch die Koalition mit der ÖVP gefährdet gewesen sei, wollte der 42-Jährige am Samstag erneut so nicht stehen lassen. Er sei es gewesen, der mit ÖVP-Landeshauptmann Anton Mattle 2022 die Koalition paktiert habe. Daher wisse dieser "ganz genau, welche Freiräume ich mir habe zusagen lassen."

SPÖ-Managerin: "Haben viel Geduld gehabt"

Steibl-Egenbauer erklärte im Anschluss zur APA, man habe den Standpunkt der Partei klar dargelegt. Und erklärt, dass man über die Jahre "viel Geduld" mit Dornauer gehabt habe. Aber letztlich habe jener, "ohne Abstimmung eingebrachter" Tiwag-Dringlichkeitsantrag das Fass zum Überlaufen gebracht. Dieser sei ein klarer Verstoß gegen die parteiinternen Regeln gewesen, fügte Pilz hinzu. Ein gezielter, bewusst gesetzter Regelverstoß. Dornauer habe es drauf angelegt und seinen Ausschluss durch sein Verhalten provoziert, so Steibl-Egenbauer: "Er hat den Weg der Provokation gewählt." Die Parteimanagerin räumte auch ein, dass man - im Nachhinein betrachtet - den Ex-Landesparteichef schon früher, spätestens im Zuge der Causa rund um den "Jagdausflug" mit René Benko, ausschließen hätte sollen. Es handle sich jedenfalls um ein "Gesamtkunstwerk Dornauer". Die Landesgeschäftsführerin ging davon aus, dass am Ende des "fairen Verfahrens" der Parteiausschluss bestätigt werde.

Dornauer-Vorhalt und Widerspruch

Vor der Sitzung hatte Dornauer schon einmal einen weiteren Vorhalt in den Ring geworfen. Sollte das Schiedsgericht nicht nur seinen umstrittenen Landtagsantrag, sondern auch diverse andere "Aufreger" zuvor wie den "Jagdausflug" mit Benko als Entscheidungsgrundlage heranziehen, wäre dies statutenwidrig. Und zwar, weil die entsprechende "Frist versäumt" worden sei. Er verwies auf einen Rechtssatz in einem OGH-Entscheid, wonach ein "längeres Zuwarten" mit dem Ausschluss gegen "Treu und Glauben" verstoße und das Ausschlussrecht verwirke. Es dürfe also allein die "Tiwag-Antrags-Causa" verhandelt werden.

Dornauer sah den Verdacht aufgrund von Parteiäußerungen in den vergangenen Tagen gegeben. Steibl-Egenbauer und Pilz widersprachen: Entscheidend sei einzig allein der "Alleingang" und "Regelverstoß" mit dem Landtagsantrag. Dies rechtfertige einen Ausschluss - und nur auf das habe man abgezielt. Ansonsten wolle man nur ergänzend auch ein "Gesamtbild" zeichnen.

Fünf Köpfe urteilen über Dornauer

Neben der Vorsitzenden Praxmarer werden vier Besitzer über Dornauer urteilen. Die Landespartei bestellte Ex-Landeshauptmannstellvertreter und früheren geschäftsführenden Landesparteivorsitzenden Gerhard Reheis und den Gewerkschafter Marc Deiser, der Oberndorfer Bürgermeister Hans Schweigkofler und die Funktionärin Regina Huber aus Bad Häring wurden von Dornauer ausgewählt.

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