Genitalverstümmelung: Verstärkte Sensibilisierung in Österreich
Anlässlich der Konferenz gegen weibliche Genitalverstümmelung (FGM/C) hat die Ärztekammer (ÖÄK) zu einer Pressekonferenz mit der FGM/C-Koordinationsstelle und Integrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP) geladen. Für Gefährdete und Betroffene brauche es drei Dinge, so Bauer: "Klare gesetzliche Regelungen, gute Präventions- und Bewusstseinsarbeit und kompetente Anlaufstellen." Ein Handlungsleitfaden soll dabei zur Sensibilisierung beitragen.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert diese Form einer schweren Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen als "die teilweise oder totale Entfernung oder sonstige Verletzung der äußeren weiblichen Geschlechtsorgane aus nicht-medizinischen Gründen" - FGM/C steht dabei für die englische Entsprechung "Female Genital Mutilation/Cutting". Harald Schlögel, Erster Vizepräsident der ÖÄK, bezeichnete die weibliche Genitalverstümmelung als eine "archaische Missachtung" der Würde der Betroffenen, mit der zudem gesundheitliche Probleme und medizinische Langzeitfolgen verbunden seien.
Verpflichtung zur Anzeige
Schlögel betonte, dass die Ärzteschaft verpflichtet sei, "Anzeige zu erstatten, wenn wir im Rahmen unserer beruflichen Tätigkeit von der schweren Körperverletzung erfahren". Entscheidend sei das rechtzeitige Erkennen einer Gefährdung, ergänzte Bauer: "Daher wurde auch ein Handlungsleitfaden für Fachkräfte, Behörden und Institutionen erarbeitet und in einem nächsten Schritt die Informations- und Dokumentationspflicht im Eltern-Kind-Pass festgeschrieben." Damit werde Ärztinnen und Ärzten mit 1. Oktober ein ganz konkretes Instrument in die Hand gegeben, um schwangere Frauen, die selbst betroffen sind, über das Verbot in Österreich aufzuklären und die nächste Generation Mädchen vor Genitalverstümmelung zu bewahren.
In Österreich seien von dieser "Form der kulturellen Gewalt, die lebenslanges Leiden mit sich zieht" rund 11.000 Mädchen und Frauen betroffen und weitere 3.000 gefährdet, so die Ministerin unter Hinweis auf eine Studie der Medizinischen Universität Wien aus dem Jahr 2024. Eine Strafbarkeit in Österreich sei klar gegeben, auch wenn die Tat im Ausland begangen wurde, so Bauer zu den gesetzlichen Regelungen. Sie verwies zudem auf die Rolle des Nationalen Aktionsplans gegen Gewalt an Frauen und Mädchen, der unter anderem einen Schutzbrief nach internationalem Vorbild vorsieht.
Geplante Dokumentation im Eltern-Kind-Pass
Schlögel wies auf die in Österreich etablierten Möglichkeiten zur Unterstützung von Betroffenen hin und auch jeder Arzt könne sich an eine Fachberatungsstelle oder das Infotelefon der FGM/C-Koordinationsstelle wenden. Hilde Wolf, die Leiterin der Koordinationsstelle, begrüßte den Schulterschluss mit Ärztinnen und Ärzten als wichtigste Partner im Einsatz gegen FGM/C und die Dokumentation von FGM/C im Eltern-Kind-Pass.
"Die Bundesregierung nimmt die Bekämpfung von FGM/C sehr ernst. Der Nationale Aktionsplan macht aus politischem Willen verbindliche Verantwortung. Prävention, Opferschutz und verlässliche medizinische wie psychosoziale Versorgung der Betroffenen werden so über Ressortgrenzen hinweg abgesichert und ausgebaut", wurde Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) in einer Aussendung zitiert. Damit werde die Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen gestärkt, und verhindert, "dass sie dieser Gewalt ausgesetzt werden".
Bereits Ende März hat die österreichische Regierungskoalition einen Entschließungsantrag gegen Genitalverstümmelung eingebracht, der unter anderem ein Sensibilisierungspaket für das Gesundheitspersonal, eine Verankerung des Themas in den Ausbildungen von Gynäkologinnen und Gynäkologen sowie Hebammen beinhaltete.
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