In dieser Novelle wird die Möglichkeit zur Dienstfreistellung für politische Tätigkeiten ausgedehnt. Lehrer, die Gemeinderatsmandatare sind, können sich künftig bis zu 90 Unterrichtsstunden pro Semester freistellen lassen. Im Monatsdurchschnitt dürfen es nicht mehr als 20 Stunden sein – das wären pro Woche immerhin noch fünf Stunden, die suppliert werden müssten, weil der Lehrer im Gemeinderat sitzt.
Dass sich derlei Freiheiten negativ auf die Qualität des Unterrichts auswirken könnten, ist die eine Sache. Eine andere, eher generelle Problematik ist laut Loacker: "In der Politik ist der Öffentliche Dienst bereits jetzt überrepräsentiert. Derartige Regelungen werden dieses Phänomen verstärken.“
Private müssen Urlaub nehmen
Das Phänomen zeigt sich etwa im Nationalrat: 2018 (ein aktuellerer Bericht liegt noch nicht vor) waren von 183 Abgeordneten 41 im Öffentlichen Dienst beschäftigt. In der Gesamtbevölkerung sind von rund 4,3 Millionen Erwerbstätigen rund 355.000 im Öffentlichen Dienst.
Eine politische Tätigkeit ist für klassische Beamte oder Vertragsbedienstete leichter mit dem Brotberuf zu vereinbaren – sie können sich für ihr Mandat freistellen lassen oder ihre Dienstverpflichtung reduzieren. Jene, die in der Privatwirtschaft arbeiten oder selbstständig sind, müssen dafür Zeitausgleich und Urlaubstage konsumieren oder ihre Freizeit investieren.
Freistellung versus Zeitausgleich
Das Ergebnis laut Loacker: "Die Politik entfernt sich weiter von jenem Teil der Bevölkerung, der mit seinen Steuern und Beiträgen den Öffentlichen Dienst überhaupt erst finanziert.“
Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass in den Amtsstuben, Klassenzimmern und Polizeiinspektionen viele Menschen arbeiten, die parteipolitisch verankert sind. Wobei der Neos-Mandatar betont: "Ich würde nicht automatisch jemandem, der politisch aktiv ist, unterstellen, dass er seine Arbeit nicht objektiv macht.“
Ein zweiter Punkt in der Dienstrechtsnovelle sorgt bei den Neos für Irritation: Richter erhalten die Möglichkeit, ab dem 55. Lebensjahr ihre Dienstzeit um ein Viertel herabsetzen zu lassen, ab dem 60. Lebensjahr um die Hälfte. Das sei eine Maßnahme gegen "Überforderung“ und „Motivationsverlust“, heißt es in der Begründung.
Für Loacker ist das eine Altersdiskriminierung. "Es wird quasi vermutet, dass ältere Richterinnen und Richter weniger belastbar wären als junge.“ Das Gegenteil sei der Fall: "55-Jährige stehen in der Mitte ihres Lebens. Mit Erfahrung und Routine können sie Sachverhalte oft rascher klären, Verhandlungen effizienter führen und Urteile schneller verfassen als junge Kollegen.“
Die Grünen halten dagegen, dass dies eine wichtige Maßnahme zur Gesundheitsvorsorge sei. Generell seien Verbesserungen auch für andere Berufsgruppen wünschenswert – nicht nur für den Öffentlichen Dienst.
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