Gastronomieöffnung wohl doch mit Gästeregistrierung

Gastronomieöffnung wohl doch mit Gästeregistrierung
Voraussetzung für einen Restaurant- oder Cafébesuch sollen neben Test, Impfung oder überstandener Erkrankung nun doch auch Gästedaten sein.

Offenbar ist beim Besuch eines Gastlokals oder von Freizeiteinrichtungen sehr wohl eine Registrierung von Gästen bzw. Kunden angedacht. Man habe den Verordnungsentwurf des Gesundheitsministeriums nun genau geprüft, teilte ein Sprecher des Wiener Gesundheitsstadtrats Peter Hacker (SPÖ) der APA mit. In diesem sei doch vorgesehen, dass Name und E-Mail-Adresse angegeben werden müssen, hieß es.

Voraussetzung für den Besuch eines Cafes oder Restaurants oder auch von Bädern ist somit nicht nur ein Test bzw. eine Impfung oder eine überstandene Covid-Erkrankung - wobei für diese Variante ein ärztliches Attest nötig ist. Auch die Hinterlegung von persönlichen Daten ist zumindest laut dem Entwurf geplant. Wien, so wurde betont, unterstütze diese Maßnahme.

Regeln für Personal

Für das Personal gelten ebenfalls Regeln. Ein Coroatest muss hier mindestens einmal die Woche absolviert werden, auch soll es Maskenpflicht etwa für Kellner geben. Zwischen den Tischen wird - so ist zumindest geplant - ein Abstand von zwei Metern vorgeschrieben. Eine Öffnung von Lokalen soll von 5.00 bis 22.00 Uhr möglich sein.

Laut Rathaus-Informationen soll der Entwurf am Montag verschickt werden. Er ist nun auch für Wien in vollem Umfang relevant, nachdem Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) am Donnerstag verkündet hat, doch auch die Gastronomie am 19. Mai aufsperren zu wollen. Hier hatte es bis zuletzt Spekulationen gegeben, dass dies zumindest indoor erst zu einem späteren Zeitpunkt kommen soll.

Zunächst sprach das Büro Hacker davon, dass es keine Gästeregistrierung geben soll.

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