Streit um Gastpatienten: Zahlreiche Beschwerden über Abweisungen in Wien

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Geplante rechtliche Schritte gegen das Vorgehen Wiens könnten juristisch aufwändig sein.

Im Streit um die Versorgung von Gastpatienten in Wiens Spitälern gibt es zarte Anzeichen einer politischen Lösung. Wie berichtet ist Wien davon überzeugt, zu wenig Geld für die Behandlung zu bekommen, die überwiegend aus Niederösterreich oder dem Burgenland stammen. Deshalb wurden zuletzt immer wieder Patienten in Wiener Spitälern angewiesen, sich lieber in ihrem Heimat-Bundesland behandeln zu lassen. 

Wien will die Frage nun im Rahmen eines Gesundheitsgipfels lösen, in beiden Bundesländern zeigt man sich zumindest gesprächsbereit. 

Unterdessen bekommen die Patientenanwaltschaften die Auswirkungen des Konflikts zu spüren: Bei der Patientenanwaltschaft NÖ sind bisher rund 90 Beschwerden von in Wien abgewiesenen Gastpatienten eingelangt. „Aber das ist sicher nur die Spitze des Eisbergs. Es handelt sich meist um klassische orthopädische Eingriffe wie Hüft- oder Knieoperationen. Vereinzelt geht es aber auch um Spezial-Behandlungen, die nicht bei uns angeboten werden“, schildert Patientenanwalt Michael Prunbauer dem KURIER. 

Er hat wie berichtet gemeinsam mit den Ärztekammer-Präsidenten von NÖ und Burgenland einen offenen Brief an Ludwig geschrieben, in dem man eine unverzügliche Abstellung der Differenzierung der Patienten nach Wohnadresse fordert. 

Manche Patienten, die ohnehin schon ein halbes oder dreiviertel Jahr warten würden, würden verständigt, dass ihr OP-Termin verschoben werde, anderen werde empfohlen, sich besser in ihrem Heimatbundesland behandeln zu lassen. „Doch dort bekommen sie verständlicherweise auch nicht auf Anhieb einen neuen OP-Termin.“ 

Gemeinsam mit der AK NÖ versuche man nun, eine Möglichkeit zu finden, wie man Betroffenen Rechtsschutz gewähren könne. Wobei es knifflig sein dürfte, gegen die Stadt Wien – wie das auch schon das Burgenland angekündigt hat - rechtlich vorzugehen.

Ein möglicher Ansatzpunkt wäre § 36 des Wiener Krankenanstaltengesetzes. Dort heißt es: „Die Aufnahme von Patienten in öffentlichen Krankenanstalten ist auf Personen beschränkt, die Wiener Landesbürger sind oder als Fremde ihren Hauptwohnsitz in Wien haben, sofern sie anstaltsbedürftig sind oder sich einem operativen Eingriff unterziehen.“ Ausgenommen sind Akutfälle. 

Bevorzugung verfassungswidrig?

Die Beschränkung auf Wiener Landesbürger könnte möglicherweise verfassungswidrig sein. „Es ist aber für einen Patienten unzumutbar, vor Gericht zu ziehen, um diese Frage zu klären“, gibt der Patientenanwalt zu bedenken. Umso wichtiger sei es, dass rasch auf politischer Ebene eine Lösung gefunden werde. 

„Es ist bedauerlich, dass dieser Konflikt auf dem Rücken der Patienten ausgetragen wird“, sagt auch Burgenlands Patientenanwalt Lukas Greisenegger. Auch bei ihm sind schon Beschwerden von in Wien abgewiesenen Patienten eingelangt, vor allem nachdem Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) dazu aufgerufen hatte, solche Fälle zu melden. Rund 30 habe man seitdem gezählt. 

Auch bei der burgenländischen Patientenanwaltschaft melden sich vor allem Patienten, die eine orthopädische Operation benötigen. Für sie versuche man, möglichst rasch einen Platz in einem burgenländischen Spital zu finden. 

Greisenegger hat wenig Verständnis für das aktuelle Verhalten Wiens, sei doch die Mittel-Verteilung im jüngsten Finanzausgleich geregelt worden.  „Die Vereinbarung trägt auch die Unterschrift des Wiener Bürgermeisters." Der Patientenanwalt verweist auch darauf, dass die meisten burgenländischen Gastpatienten in Wien arbeiten würden oder einen anderen Bezug zur Bundeshauptstadt hätten. 

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