Fußis Auftritt abseits der Kabarett-Bühne

Fußis Auftritt abseits der Kabarett-Bühne
Prozess: Staatsanwältin nennt es Nötigung, Politik-Berater ein „falsch verstandenes Hilfsangebot“

Aktuell tourt der ehemalige Politik-Berater Rudi Fußi mit seinem Kabarett-Erstling durchs Land. „Jetzt rede ich“, heißt sein Programm. Zum Reden wird er demnächst auch an einem ungewöhnlichen Auftrittsort kommen: Dem Landesgericht für Strafsachen in Wien. Für zwei Stunden ist die Verhandlung am 9. Oktober angesetzt. Zu Wort kommt aber nicht nur Fußi, sondern auch die ehemalige SPÖ-Mitarbeiterin A.

Zur Vorgeschichte: Mitten im vergangenen Wahlkampf war diese Bombe geplatzt: Die Affäre Silberstein brachte die SPÖ in gehörigen Erklärungsnotstand. Mitten drin: Rudi Fußi, Berater des damaligen Kanzlers Christian Kern. Die Nerven lagen blank. Er schrieb an die Mitarbeiterin, die die Affäre ins Rollen gebracht haben soll: „Du versenkst die ganze Partei. Warum?“

Was dann folgte, sind mehrere Nachrichten, die man auch als Drohung verstehen könnte: „Glaub mir, so ein Leben willst nicht führen. Oder glaubst, die Partei lässt dich in Ruhe, wenn du sie versenkst? Die klagen dich in Grund und Boden und zerren dich durch die Arena“, schrieb er der Frau etwa. Und Nachrichten wie diese sind auch der Grund, warum er wegen Nötigung angeklagt ist. Wobei: Eigentlich wird „Rudolf Fußl“ als Angeklagter geladen – ein Tippfehler; allerdings ohne Folgen.

Schadensabwehr?

Fußi selbst hat diese Nachrichten nie bestritten. Er sei aber völlig falsch verstanden worden, sagt er. „Aus dem gesamten WhatsApp-Verkehr geht klar heraus, dass er Schaden von der Frau abwenden und ihr helfen wollte“, sagen Fußis Anwälte Andreas Schweitzer und Sebastian Lesigan. Es sei keine Schädigungsabsicht erkennbar.

Die Nachrichten lassen jedenfalls Spielraum für Interpretationen: „Ich kann dafür sorgen, dass dir rechtlich nichts passiert. Aber nicht mehr lange...“, lautet eine. „Entweder wir machen das morgen, oder der Zug ist abgefahren. Sie haben deine Telefonprotokolle. Und klagen dir wohl den Arsch weg. Mein Vorschlag: du packst aus, dir passiert rechtlich nichts und ich schütze dich. A., beweg dich. Sie werden dir sonst nie eine Ruhe geben. Morgen Deal oder ich kann dir nimma helfen“, lautet eine andere, die noch spätabends verschickt wurde.

Auch im Falle einer Verurteilung ist eine unbedingte Haftstrafe, wie sie bereits in Medien verbreitet wurde, äußerst unwahrscheinlich – Fußi ist unbescholten.

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