Fußfessel: Vergabe wird verschärft

Fußfessel: Vergabe wird verschärft
Sexualstraftäter können sich künftig nicht mehr ihre gesamte Haftstrafe mit einer Fußfessel ersparen. Opfer erhalten Mitspracherecht.

Kommendes Jahr treten beim elektronisch überwachten Hausarrest verschärfte Vergabekriterien in Kraft. Das am Dienstag im Ministerrat beschlossene Paket beinhaltet vier konkrete Maßnahmen.

Die wichtigste Neuregelung: Sexualstraftäter sollen sich bei schweren Delikten wie Vergewaltigung, geschlechtlicher Nötigung, sexuellem Missbrauch von Unmündigen, Jugendlichen oder beeinträchtigen Personen nicht mehr ihre gesamte Haftstrafe mit einer Fußfessel ersparen können.  Ein Täter kann dann frühestens zur Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe um eine Fußfessel ansuchen. Diese wird aber nur nach einer genauen Prüfung durch die Justizanstalt und die Vollzugsdirektion gewährt. "Keiner der in den letzten Wochen öffentlich diskutierten Fälle würde nach der neuen Regelung die Fußfessel als einzige Vollzugsform bekommen; vielmehr müsste zumindest ein Teil der Strafe in einer Justizanstalt vollzogen werden", sagte der Sprecher von Justizministerin Beatrix Karl.

Zweitens soll bei allen sonstigen strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung die Fußfessel nur mehr dann genehmigt werden, wenn Gewähr dafür geboten ist, dass der Verurteilte den Hausarrest nicht missbrauchen wird.

Opfer erhalten Mitspracherecht

Drittens soll Opfern von Sexualstraftätern ein Äußerungsrecht eingeräumt werden. Betroffene, die das wollen, würden so eine Stimme bekommen.

Zuletzt sollen alle Sexualstraftäter, die eine Fußfessel bekommen, mit einer neuen GPS-Fußfessel ausgestattet werden. Fußfesselträger können so permanent überwacht und gewisse Orte - etwa die Wohnung oder der Arbeitsplatz des Opfers - für sie gesperrt werden.

Die elektronische Fußfessel steht in Österreich seit 1. September 2010 zur Überwachung von Untersuchungshäftlingen und rechtskräftig verurteilten Straftätern mit einer Freiheitsstrafe bzw. Reststrafe von höchstens einem Jahr zur Verfügung. Mit ihrer Einführung wollte man die an ihre Kapazitäten angelangten Justizanstalten entlasten. Mit Stichtag 1. Oktober 2012 gab es seit der Einführung insgesamt 1025 Fußfesselträger. Derzeit sind es mehr als 200 Personen, die auf diese Weise ihre Strafe verbüßen.

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