Fremdenrecht neu: Viel Symbolik, kaum Effekt
FPÖ-Innenminister Herbert Kickl will diese Woche eine Novelle im Fremdenrecht auf den Weg bringen. Der KURIER hat mit Praktikern über die Verschärfungen gesprochen.
Asylwerber sollen Bargeld abgeben. Wofür?
Asylwerber müssen sich künftig mit bis zu 840 Euro an den Verfahrenskosten beteiligen, sofern sie Bargeld mitführen. Eine ähnliche Praxis gibt es schon in der Schweiz, Dänemark und Teilen Deutschlands. So wird in Bayern alles bis auf 750 Euro einkassiert. Es zeigte sich, dass Asylwerber ohnehin kaum Bares dabei haben, ähnliches erwartet man hierzulande: „Die Menschen haben ihr Erspartes meist schon bei den Schleppern abgegeben“, sagt Andreas Babler, Bürgermeister von Traiskirchen, wo Österreichs größtes Erstaufnahmelager steht. Laut Anny Knapp von der „Asylkoordination“ würde die Maßnahme viel bürokratischen Aufwand, aber kaum Bares bringen.
Und wozu braucht man die Handys?
Anhand von Geodaten soll die Fluchtroute nachgezeichnet werden, um Asylwerber in jenes Land zu überstellen, in dem sie zuerst die EU betreten haben (Dublin-Verordnung). Die Maßnahme hält Knapp für „überflüssig“, Flüchtlinge könnten dann eben Handy oder Sim-Karte wegschmeißen. Und in Einreiseländer wie Griechenland werde ohnehin nicht abgeschoben.
Wie will man verhindern, dass abgelehnte Asylwerber untertauchen?
Durch Gebietsbeschränkungen, die künftig auch gelten sollen, wenn ein Asylwerber nach Dublin-Verordnung in ein anderes EU-Land überstellt werden soll. Derjenige darf sich bis dahin nur innerhalb eines Bezirks bewegen. Das könnte durchaus Sinn machen: Laut Knapp ist es schon vorgekommen, dass Abzuschiebende untertauchen, um ihre Überstellungsfrist auszusitzen. Nach maximal 18 Monaten überträgt sich die Zuständigkeit auf Österreich. Das will man künftig vermeiden. Ein ähnliches Ziel hat der Plan, dass Spitäler die Asylbehörde informieren müssen, wenn ein Patient entlassen wird. Derzeit verschwindet ein Asylwerber kurzfristig vom Radar der Behörden, wenn er eingeliefert wird.
Straftäter in Abschubhaft – aber wie?
Asylwerber sollen nach Verbüßen einer Haftstrafe direkt in Schubhaft, um dann abgeschoben werden zu können. Voraussetzung ist aber, dass es einen Rückkehr-Bescheid gibt und das Heimatland die Person zurücknimmt – sonst säße der Betroffene auf Steuerkosten für unbestimmte Zeit in Haft, so Knapp. Die Behörden hätten aber schon während der Strafhaft Zeit, die Ausreise zu organisieren.
Warum erhöht man die Frist für die Erlangung der Staatsbürgerschaft?
Anerkannte Flüchtlinge müssen derzeit statt zehn nur sechs Jahre auf die Einbürgerung warten – die Flüchtlingskonvention sieht die Sonderbehandlung vor, „weil die Personen ja in dem Land, aus dem sie geflohen sind, keine politischen Rechte haben“, erklärt Knapp. Nun will man die Frist wieder auf zehn Jahre erhöhen – reine Symbolpolitik, so die Asyl-Expertin: Die Voraussetzungen für die Staatsbürgerschaft blieben ja dieselben. „Man will damit nur signalisieren: Die (Flüchtlinge) sind bei uns nicht willkommen und sie werden auch nicht so schnell zu uns gehören.“
Wieso will Kickl auch bei Studenten aus Drittstaaten Verschärfungen?
Der Innenminister vermutet, dass viele sich als „Studierende“ einen Aufenthaltstitel erschwindeln und dann untertauchen, schreibt die Kleine Zeitung. Künftig sollen sie rudimentäre Deutschkenntnisse nachweisen, um überhaupt als „außerordentliche Hörer“ inskribieren zu können.
Ändert die Novelle etwas an den Grundproblemen?
Nein, sagen Experten beim KURIER-Rundruf. Viele Maßnahmen treffen nur jene, die jetzt neu ankommen – und das sind gerade mal etwa 340 Personen pro Woche. Das Grundproblem sind Zehntausende, die in den langen Asylverfahren festhängen; das sind derzeit gut 54.000 Personen. 42 Prozent der Entscheidungen in erster Instanz werden bekanntlich aufgehoben, sagt Neos-Asylsprecherin Stephanie Krisper: „Dadurch müssen Verfahren neu aufgerollt werden, die Betroffenen sind länger in der Grundversorgung. All das kostet dem Staat Geld.“
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