Förderung für Weiterbildung während Kurzarbeit kommt

Förderung für Weiterbildung während Kurzarbeit kommt
Betriebe sollen bis zu 60 Prozent der anfallenden Sach- und Personalkosten ersetzt bekommen.

Es sind drei Hauptfaktoren, von denen laut Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) die weiteren Entwicklungen am Arbeitsmarkt abhängen: Wintertourismus, Reisewarnungen, Exportwirtschaft. Mittlerweile ist Phase drei der Corona-Kurzarbeit angelaufen, Ende September nahmen sie 295.200 Personen in Anspruch. Diese Zahl könnte wieder steigen, wenn sich die genannten Faktoren negativ entwickeln – und es könnte ein harter Winter werden.

Um die „Ausfallzeit sinnvoll zu nutzen“, wie Aschbacher sagt, sollen nun Aus- und Weiterbildungen während der Kurzarbeit gefördert werden. Das sei wichtig, damit die Unternehmen und Mitarbeiter gemeinsam gestärkt aus der Zeit der Kurzarbeit herausgehen.

Förderung bis 60 Prozent

Konkret können Betrieben bis zu 60 Prozent der anfallenden Sach- und Personalkosten ersetzt werden, wenn die Mitarbeiter arbeitsplatznahe Schulungen besuchen, die mindestens 16 Wochenstunden umfassen. Vor allem Weiterbildungen im Bereich digitale Kompetenz sollen so vorangetrieben werden. Entsprechende Anträge können die Betriebe voraussichtlich ab Mitte November beim Arbeitsmarktservice (AMS) stellen.

Ausreichend finanzielle Mittel, um für alle Unternehmen und Personen in Kurzarbeit entsprechende Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote sicherzustellen, seien vorhanden, heißt es aus dem Arbeitsministerium. Immerhin: Im Budget für 2020 sind historisch hohe Ausgaben für Arbeit und Beschäftigung eingeplant. Und auch ausreichend Bedarf soll es geben: Laut einer Umfrage des AMS, die von der WKO in Auftrag gegeben wurde, will mehr als ein Drittel der Betriebe in Kurzarbeit von Weiterbildungsmöglichkeiten Gebrauch machen.

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