Länder wollen mehr Geld, bekommen es aber ohnehin

Hans Jörg Schelling.
Die Argumentation der Länder: Mehr Kosten für Gesundheit und Pflege; und unerwartete Belastungen wie die Flüchtlingskrise.

Die entscheidende Frage im Finale der Finanzausgleichsverhandlungen ist, inwieweit Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) bereit ist, Ländern und Gemeinden etwas draufzulegen. Deren Forderung lautet auf 500 Millionen. So viel wird es allerdings kaum sein, denn es ergibt sich ohnehin durch das erhöhte Steueraufkommen in den kommenden Jahren ein ziemliches Plus.

Die Argumentation der Länder ist, dass die Kosten für Gesundheit und Pflege explodieren, zudem seien unerwartete Belastungen wie die Flüchtlingskrise dazu gekommen. Ferner verweist man darauf, dass durch die von der EU vorgegebenen neuen Regelungen für die Spitalsärzte weitere Budgetlöcher aufgerissen worden seien.

Daraus leitet man die Summe von einer halben Milliarde ab, die zusätzlich fließen muss. Positive Signale des Finanzministers will man in den Ländern in den vergangenen Tagen gehört haben. Allerdings wird eine Höherdotierung wohl auch davon abhängen, ob sich die Länder einem Kostendämpfungspfad im Sinne Schellings unterwerfen. Bei der Pflege dürfte angesichts der demografischen Entwicklung ein Wert von plus fünf Prozent jährlich realistisch sein, bei der Gesundheit um die drei Prozent.

Prognosen

Dass der Finanzminister sein Füllhorn nicht so recht ausschütten will, hängt auch mit den Prognosen für die kommenden Jahre, die u.a. dem Budgetbericht zu entnehmen sind, zusammen. Demnach sollen sich die Ertragsanteile für und Transfers an Länder und Gemeinden von 2015 bis 2020 um 15 Prozent bzw. fast fünf Milliarden erhöhen - bei den Ländern um 14,6, bei den Kommunen um 16 Prozent. Schelling hat in der Vergangenheit bereits mehrfach betont, dass dies beim Finanzausgleich-Abschluss zu berücksichtigen sein wird.

Wie auch immer, eine Einigung sollte sich trotz allem ausgehen, und dass Länder und Gemeinden mehr bekommen, ist wohl nicht ganz unrealistisch. Die Frage ist, unter welchem Mascherl das passieren wird. Denn es steht ja auch die Ansage aus einer der jüngsten Ministerratssitzungen im Raum, wonach ein Investitionsprogramm für Gemeinden geplant ist. Woher das Geld dafür kommen soll, wurde bisher offen gelassen. Naheliegend wäre, wenn hier im Finanzausgleich eine Vereinbarung getroffen wird.

Ein Comeback feiert jedenfalls die Zweckbindung, freilich diesmal unter dem Namen Aufgabenorientierung. Für die Kinderbetreuung werden Gelder außerhalb der allgemeinen Steuergeld-Verteilung reserviert und dann den Gemeinden direkt für diesen Zweck nach (noch auszuverhandelnden) Kriterien zugewiesen.

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