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Ukraine-Vertriebene: Neue Regeln für Familienbeihilfe ab Juli

Die erst im vergangenen Oktober eingeführte alte Regelung ist bereits mit 30. Juni ausgelaufen.
Eine Person reicht einen ukrainischen Reisepass an einem Schalter mit Formularen und Stempel weiter.

Zusammenfassung

  • Mit Jahresmitte soll Familienbeihilfe für Vertriebene aus der Ukraine und andere Personen in Grundversorgung entfallen, wobei statt der bisherigen Arbeitspflicht künftig der Ausschluss der Grundversorgung gilt.
  • Die neue Regelung ist noch nicht beschlossen, soll aber rückwirkend ab Anfang Juli gelten; ausgenommen sind Fälle erheblicher Behinderung des Kindes, und für Erwerbstätige entfällt die bisherige Befristung.
  • Kritik kommt von der Bundesbetreuungsagentur, die negative Folgen für Integration und Kinder sieht, während beim Kinderbetreuungsgeld die Arbeitserfordernis für Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte wegfällt.

Mit Jahresmitte gibt es neue Regelungen für Vertriebene aus der Ukraine, was Familienleistungen angeht. Konkret sieht ein Gesetzesentwurf vor, dass man Familienbeihilfe nur noch lukrieren kann, wenn man nicht in der Grundversorgung ist. Bisher galt bloß, dass man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss, um die Leistung beziehen zu können. Diese Erfordernis fällt wiederum mit dem Gesetzesentwurf weg.

Das Ungewöhnliche an dem Prozedere ist, dass die alte - erst vergangenen Oktober etablierte - Regelung bereits mit 30. Juni ausgelaufen ist, die neue aber noch nicht einmal vom Nationalrat beschlossen wurde. Der entsprechende Gesetzestext ist aktuell in Begutachtung, die noch bis 24. Juli läuft. Realistisch wird die Novelle daher erst im September von National- und Bundesrat abgesegnet werden. Allerdings wird das neue Regulativ rückwirkend mit Anfang Juli gelten, Anträge können schon jetzt gestellt werden. Ausgenommen von der Einschränkung beim Bezug sind Personen, deren Kind erheblich behindert ist.

Laut Ö1 sind bereits rund 30.000 Ukrainerinnen und Ukrainer in der Arbeitswelt angekommen. Sie erhalten weiterhin Familienbeihilfe, sofern sie Kinder haben.

Rund 10.000 Personen sind von der Regelung betroffen – dabei handelt es sich um jene, die beim AMS gemeldet sind, derzeit an Schulungen teilnehmen und weiterhin Grundversorgung beziehen. „Wir reden hier hauptsächlich von alleinerziehenden Frauen, die jetzt in Ausbildungsmaßnahmen sind“, sagt Andreas Achrainer, Chef der Bundesbetreuungsagentur verlängert im Ö1-Morgenjournal.

Auch subsidiär Schutzberechtigte betroffen

Das Ende des Doppelbezugs betrifft nicht nur Vertriebene aus der Ukraine, sondern grundsätzlich Personen, die sich in der Grundversorgung befinden, also z.B. auch subsidiär Schutzberechtigte. Auch wenn man nicht grundversorgt wird, muss man Ansprüche erfüllen, um die Familienbeihilfe zu erhalten. Dazu zählt, dass der Lebensmittelpunkt des Kindes in Österreich ist und ein gemeinsamer Haushalt besteht.

Für Erwerbstätige kommt es mit der neuen Regelung insofern zu einer Verbesserung, als die Bezugsdauer an den Vertriebenenstatus geknüpft wird. Die bisherige Befristung fällt damit weg.

Kritik an Neuregelung von BBU

Im Ö1-Morgenjournal kritisierte Achrainer, dass man den Menschen die Möglichkeit geben müsse, am Arbeitsmarkt anzukommen. Mit dem nunmehrigen Vorhaben setze man ein Zeichen, „dass uns Integration nichts wert ist“. Dies geschehe auch noch am Rücken der Ärmsten, der Kinder, „die am Ende übrig bleiben“.

Rund 700 Personen aus der Ukraine kommen im Monat nach Österreich, die im Regelfall wohl einige Zeit in der Grundversorgung bleiben müssen, bis sie entsprechende Sprachkenntnisse erreicht haben oder berufliche Qualifikationen nachweisen können, um am Arbeitsmarkt aktiv werden zu können.

Eine gewisse Verbesserung gibt es durch die Gesetzesnovelle beim Kinderbetreuungsgeld. Hier fällt die Arbeitserfordernis für den Bezug für Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte weg.

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