Welche Ukrainer keine Familienbeihilfe mehr erhalten sollen

MINISTERRAT - PRESSEFOYER: PLAKOLM
Bisher haben alle Vertriebenen aus der Ukraine in Österreich Familienleistungen erhalten. Wie ÖVP-Ministerin Plakolm den Bezieherkreis einschränken will.

Ob arm oder reich, arbeitswillig oder nicht: Bis 31. Oktober 2025 haben alle Vertriebenen aus der Ukraine noch Anspruch auf Familienleistungen. Die Regelung, die seit 2022 für alle ukrainischen Familien in Österreich gilt, läuft danach aus. Nach derzeitigem Stand würden Vertriebene aus der Ukraine ab November also keine Familienleistungen mehr erhalten.

ÖVP und SPÖ feilen seit März an einer Lösung. Auch eine Taskforce wurde eingerichtet. Diese soll viele Gespräche zu diesem Thema geführt haben – allerdings bisher ohne einen Kompromiss zu finden. Welche Lösung ist realistisch?

Plakolm: "Müssen gezielter vorgehen"

Die zuständige Familien- und Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) meint auf KURIER-Nachfrage: "Wir müssen bei Sozialleistungen gezielter vorgehen. Wer braucht welche Unterstützung wirklich und wer nicht und von wem dürfen wir auch verlangen, einen Beitrag zu leisten." Geht es nach Plakolm, sollen künftig nur noch Ukrainerinnen und Ukrainer die Familienbeihilfe erhalten, die arbeiten oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen sich also zumindest regelmäßig beim AMS melden.

Die Teilzeitkraft mit Kinderbetreuungspflichten würde bei einer solchen Neuregelung also weiterhin Familienleistungen beziehen. Ob es grundsätzliche Ausnahmeregelungen – beispielsweise für Mütter mit Kleinkindern – geben soll, darüber verhandeln die Koalitionspartner derzeit noch.

Sparpotenzial von 36 Millionen Euro

Im Juni haben 10.361 anspruchsberechtigte ukrainische Eltern für wiederum 16.041 Kinder in Österreich Familienbeihilfe bezogen. Diese wird zusätzlich zur Grundversorgung der Vertriebenen ausbezahlt. Dass der Zugang zu den Leistungen derzeit komplett offen ist, kostet aktuelle laut Familienministerium rund drei Millionen Euro pro Monat. Insofern geht das Finanzministerium auch davon aus, durch das Auslaufen der Regelung 2026 bis zu 36 Millionen Euro einzusparen.

Sie bekenne sich dazu, dass Ukrainerinnen und Ukrainer in Österreich Schutz erhalten, so Plakolm. "Gleichzeitig ist heute mehr denn je klar, dass Österreich weniger ausgeben muss. Das merken wir alle. Das trifft alle Bereiche. Das bedeutet eben auch, dass wir bei Sozialleistungen gezielter vorgehen müssen."

Die Familienbeihilfe in Österreich ist nach Alter gestaffelt. Für Kinder bis drei Jahre erhält die Familie 138,40 Euro, für solche bis zehn Jahre 148 Euro. Ab zehn Jahren beträgt die Leistung 171,80 und ab 19 Jahren derzeit 200,40 Euro.

Flüchtlingskoordinator warnt

Gegenüber dem Standard warnte zuletzt Andreas Achrainer, Flüchtlingskoordinator für Ukrainevertriebene: Werde die Familienbeihilfe ersatzlos gestrichen, könnten viele Ukrainerinnen in Teilzeitjobs ihre Ausgaben nicht mehr decken und müssten in ein organisiertes Heim der Grundversorgung übersiedeln. "Das organisierte Quartier ist der schlechteste Platz, um in ein selbstbestimmtes Leben zu finden", so Achrainer.

Dazu soll es aber, so ist zumindest das Statement Plakolms, ohnehin nicht kommen: "Mein Standpunkt bleibt: Die Regelung muss ein Anreiz dafür sein muss, dass vertriebene Ukrainerinnen und Ukrainer nur dann Familienleistungen erhalten, wenn sie ihren Zugang zum Arbeitsmarkt nutzen."

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