Ukraine: Regierung beschloss Nachfolgeregelung zu Familienleistungen

Das Logo des Arbeitsmarktservice (AMS) ist an einer Tür angebracht.
Vertriebene müssen berufstätig sein oder sich beim AMS melden.

Die Regierung hat sich auf eine Nachfolgeregelung für Familienleistungen für Ukrainerinnen und Ukrainer geeinigt. Der Anspruch von Vertriebenen auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld wurde bis 31. Oktober 2025 befristet, danach müssen Ukrainerinnen und Ukrainer in Österreich berufstätig sein oder sich beim AMS melden, um diese beziehen zu können. Integrations- und Familienministerin Claudia Plakolm (ÖVP) will so bei Familien- und Sozialleistungen gezielter vorgehen.

Für Ukrainerinnen und Ukrainer bedeutet das laut Ministerium, dass es in Zukunft Familienleistungen nur dann gibt, wenn sie auch arbeiten oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die Familienbeihilfe wird zusätzlich zur Grundversorgung ausbezahlt. Diese steht weiterhin allen Vertriebenen offen. "Was Vertriebenen aber eben auch offensteht, ist der Arbeitsmarkt in Österreich, und das ab Tag eins", merkte Plakolm an.

Ausnahmen geplant

Ukrainerinnen und Ukrainer bekämen seit Beginn des Angriffskriegs Schutz in Österreich, so die Ministerin. "Das steht außer Frage und dazu bekennen wir uns auch weiterhin. Gleichzeitig ist heute mehr denn je klar, dass Österreich weniger ausgeben muss." Ausnahmen soll es laut Plakolm für unter 18-Jährige, über 65-Jährige und Bezieherinnen und Bezieher von erhöhter Familienbeihilfe mit erheblicher Behinderung geben.

Zuvor hatte das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR noch auf eine rasche Verlängerung der Familienbeihilfe für ukrainische Flüchtlingskinder gedrängt.

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