Familienbeihilfe: AK und ÖGB warnen vor Kürzungen

(Symbolbild)
Arbeiterkammer und ÖGB halten die geplante Kürzung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder für EU-rechtswidrig.

Die von der Regierung geplante Kürzung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder stößt weiter auf Skepsis. Arbeiterkammer und ÖGB halten die schwarz-blauen Pläne für EU-rechtswidrig. Beamtenministerium und Beamtengewerkschaft sorgen sich indessen, dass die Kürzung auch österreichische Diplomaten im Ausland treffen könnte. Die Frist für Stellungnahmen zum Gesetz ist am Freitag abgelaufen.

ÖVP und FPÖ wollen die Familienbeihilfe für Kinder, die im EU-Ausland leben, an das dortige Preisniveau anpassen. In der Regel bedeutet das eine Kürzung, weil besonders viele Kinder in Osteuropa betroffen wären. Für einige EU-Länder (sowie für betroffene Nicht-EU-Staaten wie die Schweiz und Norwegen) wäre aber eine Erhöhung der Zuschüsse nötig. Die Regierung erhofft sich davon Einsparungen von 114 Mio. Euro jährlich. 2016 wurden 273 Millionen Euro für 132.000 Kinder im Ausland ausbezahlt. In Kraft treten soll die Reform heuer.

Arbeiterkammer und Gewerkschaftsbund lehnen die Pläne in ihren Stellungnahmen ab. Sie verweisen erstens auf die drohende EU-Rechtswidrigkeit des Gesetzes. Denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bereits 1986 Frankreich untersagt, Familienleistungen für in Italien lebende Kinder zu kürzen. Unter Verweis auf dieses Urteil haben zuletzt auch die EU-Kommission und der EuGH-Präsident die Regierungspläne skeptisch bewertet. Auch Slowenien, Ungarn und die Slowakei haben protestiert.

"Die Bundesregierung riskiert damit, dass die vorgeschlagene Gesetzesänderung einer europarechtlichen Prüfung der Höchstgerichte nicht standhält", schreibt nun die AK dazu. Außerdem verweisen sowohl AK als auch ÖGB darauf, dass für ausländische Arbeitnehmer die selben (Arbeitgeber-)Beiträge in den Familienfonds bezahlt werden wie für österreichische. Daher drohe ein Verstoß gegen das Prinzip "gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort". Mit ähnlichen Gründen fordert auch der Frauenring den Verzicht auf die Kürzung.

Begrüßt wird der Plan dagegen von der Wirtschaftskammer. Sie sieht keine EU-Rechtswidrigkeit, weil die Familienbeihilfe aus dem Familienfonds finanziert wird. Und dieser werde - anders als die Sozialversicherung - nicht durch Beiträge der Arbeitnehmer gespeist, sondern durch Arbeitgeberbeiträge. Außerdem erwartet die Arbeitgebervertretung durch die Leistungskürzung Spielraum für die weitere Senkung dieser Beiträge.

Das Beamtenministerium und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) fordern, dass die Indexierung nicht für österreichische Beamte gelten soll, die im Ausland arbeiten. Die Beamtengewerkschaft verweist in ihrer Stellungnahme zwar auf eine Bestimmung der Bundesabgabenordnung, die ohnehin festlegt, dass "Auslandsbeamte" zu behandeln sind, als hätten sie ihren Wohnsitz in Österreich. Dennoch plädiert die Gewerkschaft für eine Klarstellung, um Auslegungsprobleme zu vermeiden. Auch das von Vizekanzler Heinz-Christian Strache ( FPÖ) geführte Beamtenressort möchte so eine Klarstellung prüfen.

Scharfe Kritik an der von Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) und der Beamtengewerkschaft geforderten Ausnahme für Diplomaten bei der Familienbeihilfe-Reform kommt von den NEOS. "Diese Ausnahmen sollen natürlich nur für Straches Beamten gelten; die Kinder von Pflegekräften aus Osteuropa werden weiterhin von Kürzungen betroffen sein", kritisiert Familiensprecher Michael Bernhard via OTS.

Offenbar komme nun auch Beamtenminister Strache dahinter, dass der Gesetzesentwurf undurchdacht sei. Nun versuche er seine Schäfchen ins Trockene zu bringen, so Bernhard. Er rechnet außerdem damit, dass der Entwurf zur Indexierung der Familienbeihilfe für Kinder im Ausland europarechtswidrig ist. Das sei angesichts des bevorstehenden österreichischen EU-Ratsvorsitzes "gelinde gesagt peinlich".

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