Die Privatklinik Währing wurde am Ende in den Prikraf aufgenommen. Die blaue Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein bestritt, dass diese Änderung verstärkt auf die Initiativen von Strache erfolgte.
Doch soll Walter G. der FPÖ im Gegenzug 10.000 Euro gespendet haben.
Hier schließt sich auch der strafrechtliche Kreis. Denn es liegt gegen Strache und Walter G. ein 23 Seiten starker Strafantrag, sprich eine Anklage vor einem Einzelrichter, vor. Es geht um zwei Vorwürfe. Ihnen wird Bestechlichkeit und Bestechung vorgeworfen. Da der Wert des inkriminierten Vorteils 3.000 Euro übersteigt, beträgt die Strafdrohung sechs Monate bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug. (Zuerst hat exxpress.at darüber berichtet.)
„Die Vorwürfe sind falsch und widerlegbar“, sagt hingegen Straches Verteidiger Johann Pauer im Gespräch mit dem KURIER. Und Strache selbst ergänzt: „Ich werde die Vorwürfe im Rahmen der Verhandlung vor einem unabhängigen Gericht vollinhaltlich entkräften.“
Auch Walter G. bestreitet die Vorwürfe. "Hinsichtlich eines Teilvorwurfs wurde das Verfahren eingestellt. Die Unrichtigkeit aller anderen Vorwürfe wird sich im gerichtlichen Verfahren unter Beweis stellen lassen", teilt Gs Anwalt dem KURIER mit. "Das eigentlich korruptive Geschehen liegt in dem jahrelangen skandalösen Ausschluss der Privatklinik Währing von dem gesetzlich vorgesehenen Abrechnungs- und Fianzierungssystem."
Laut Straches Anwalt Johann Pauer waren ursprünglich vier Personen beschuldigt, doch zwei Verfahren sollen eingestellt worden sein. Neben der Vorteilsnahme durch eine Parteispende wird Strache auch eine Einladung nach Korfu, die G. bezahlt haben soll, im Strafantrag vorgeworfen. Diese Einladung soll einen Wert in Höhe von 3.000 Euro übersteigen.
Unklar ist, ob es sich dabei um eine Einladung auf Walter Gs Yacht gehandelt hat. „Ursprünglich ging die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft dem Verdacht nach, dass mein Mandant zu einem Charterflug nach Ibiza eingeladen worden wäre, dies wurde auch medial immer wieder skandalisiert“, kontert Verteidiger Pauer. „Dieser Verdacht wurde vollinhaltlich widerlegt und das Verfahren wurde eingestellt.“
Die zwei restlichen Anklagepunkte sollen von ihm in der Hauptverhandlung widerlegt werden. Sein Mandant Strache werde sich „aus Respekt vor dem Gericht nicht öffentlich äußern und keine inhaltlichen Stellungnahmen abgeben – weder im Vorfeld der Verhandlung noch während des laufenden Verfahrens“. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.
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