Evangelische Kirche bringt Karfreitagsregelung vor Höchstgericht
Der Streit um die Karfreitagsregelung geht in die nächste Runde: Die evangelischen Kirchen, (evangelische) Methodisten und Altkatholiken haben beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einen Antrag zur Gesetzesprüfung eingebracht.
Die türkis-blaue Regierung hatte ja den Karfreitag als gesetzlichen Feiertag für die religiöse Minderheit gekippt, seither kann sich jeder Arbeitnehmer einen "persönlichen Feiertag" aus seinem Urlaubskontingent nehmen.
Durch die neue Regelung werde "massiv und unmittelbar" in die Religionsfreiheit eingegriffen, die in der Verfassung geschützt ist, sagt der evangelische Synodenpräsident und Rechtsanwalt Peter Krömer. Er und einige Experten, die einbezogen wurden, sehen eine "Verfassungswidrigkeit in mehreren Punkten".
Kläger: Eingriff in innerkirchliche Sphäre
Für die betroffenen Gläubigen sei der Karfreitag ein "zentraler, wesentlicher kirchlicher Feiertag". Seine Streichung verletze nicht das Recht auf gemeinsame Religionsausübung, das Verbot gegen Diskriminierung und die Grundsatzbestimmung über den religiösen Minderheitenschutz. Die - unter Türkis-Blau beschlossene - Neuregelung greife massiv in die innerkirchliche Sphäre ein, was die Kultusfreiheit, die gemeinsame öffentliche Ausübung der Religion und das Glaubensleben betrifft.
Da der Dienstgeber auch an einem angemeldeten "persönlichen Feiertag" auf Arbeit bestehen kann, werde die Abhaltung von Gottesdiensten erschwert - würden dafür doch in den "Minderheitskirchen" Ehrenamtliche gebraucht. Dem Gleichheitsgrundsatz widerspreche, dass sich Evangelische jetzt einen Urlaubstag für die Ausübung ihrer Religion nehmen müssen, Katholiken aber nicht.
Weiterhin für Gespräche offen
"Wir fordern weiterhin den Karfreitag als Feiertag für alle oder einen zusätzlichen persönlichen Feiertag und bemühen ums um den Dialog dazu", erinnert Synodenpräsident Krömer. Ziel sei eine Lösung, "mit der alle gut leben können". Er hofft auf konstruktive Gespräche zwischen Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie Parteien und Sozialpartnern.
Dann würde er den Individualantrag wieder zurückziehen. Krömer gegenüber der Kleinen Zeitung: "Wir wollen nicht die Tür zu Gesprächen zuschlagen."
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