EuGH: Kindererziehung in EU kann in Österreich pensionswirksam sein

EuGH: Kindererziehung in EU kann in Österreich pensionswirksam sein
Pensionistin hatte in anderen EU-Staaten Kindererziehungszeiten geleistet.

In anderen EU-Staaten zurückgelegte Kindererziehungszeiten sind nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bei der Berechnung der Pension zu berücksichtigen. Eine Pensionistin in Österreich beanstandete vor dem Obersten Gerichtshof (OGH), dass es abgelehnt wurde, bei der Berechnung ihrer Pension, Kindererziehungszeiten zu berücksichtigen, die sie in Belgien und Ungarn geleistet hatte. Die Luxemburger Richter legten am Donnerstag ihr Urteil dazu vor.

Der OGH hatte den EuGH zu den Voraussetzungen befragt, unter denen die Pensionsversicherungsanstalt in anderen Mitgliedstaaten zurückgelegte Kindererziehungszeiten berücksichtigen muss. Die Luxemburger Richter kam zu dem Schluss, dass dies in diesem Fall zutrifft.

Der pensionszahlungspflichtige Mitgliedstaat, hier Österreich, "in dem eine Person ausschließlich gearbeitet und Beiträge geleistet hat, und zwar sowohl vor als auch nach der Verlegung ihres Wohnsitzes in einen anderen EU-Staat, in dem sie sich der Erziehung ihrer Kinder gewidmet hat", müsse die Kindererziehungszeiten berücksichtigen, so das EuGH-Urteil. Andernfalls wäre die Person benachteiligt, nur weil sie ihr Recht auf Freizügigkeit ausgeübt habe.

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