Welche Probleme Seehofers Asyl-Plan nach sich ziehen würde

Welche Probleme Seehofers Asyl-Plan nach sich ziehen würde
Fragen und Antworten zum Asyl-Streit: Jurist Obwexer erklärt, warum der Seehofer-Plan nicht so einfach umzusetzen ist.

Ganz Europa ist weiter auf der Suche nach einer mehr oder weniger gemeinsamen Linie in der Streitfrage Asyl. CSU-Innenminister Horst Seehofer hat der deutschen Kanzlerin Angela Merkel noch zwei Wochen Zeit gegeben, eine europäische Antwort zu finden – andernfalls will er im Alleingang alle Flüchtlinge an der Grenze zurückweisen, die bereits in einem anderen Land registriert sind.

Österreichs Innenminister Herbert Kickl erklärte, Österreich würde bei jedem „Schritt im Gleichschritt“ ein ähnliches Vorgehen wählen.

Das wäre grundsätzlich möglich, erklärte der Innsbrucker Europarechtsexperte Walter , allerdings müssten dafür eine Reihe von Bedingungen erfüllt werden.

Darf der deutsche Innenminister Flüchtlinge an der Grenze zurückweisen?

Erstes Problem, erklärt Obwexer, ist, dass ein Staat nur zurückweisen kann, wenn es Grenzkontrollen gibt. Die gibt es, etwa zwischen Deutschland und Österreich, aber nur mehr bis November. Dann müsste ein neuer Antrag bei der EU-Kommission auf Verlängerung gestellt werden. „Derzeit sehe ich keine Möglichkeit, das zu verlängern, weil die Flüchtlingszahlen deutlich zurückgegangen sind und auch die Terrorgefahr nicht groß ist. Grenzkontrollen werden nämlich nur genehmigt, wenn es eine schwerwiegende Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gibt. Das ist weder bei uns noch in Deutschland derzeit der Fall.“

Würden die Grenzen aber weiterhin kontrolliert, dann können Flüchtlinge zurückgewiesen werden?

Wenn die Person keine gültigen Reisedokumente vorweisen kann bzw. auch gegenüber den Polizisten nicht sagt, dass sie Asyl beantragen will, kann ihr die Einreise verweigert werden. Die Dublin-III-Verordnung steht nicht im Widerspruch zur Zurückweisung, wenn die Person nur durchreisen will.

Wenn der Migrant einen Asylantrag in einem anderen EU-Land gestellt hat, muss ein Ersuchen auf Übernahme an diesen Staat gestellt werden. Die betreffende Person hat das Recht, dagegen Rechtsmittel zu ergreifen. Aus der Praxis wird aber berichtet, dass viele Migranten diese Option gar nicht kennen bzw. sich ihrer Festnahme fügen. Die Betroffenen müssen in einem Polizeianhaltezentrum auf ihre Überstellung warten.

Stellt der Migrant erstmals einen Asylantrag, muss dieser geprüft werden. Während des Verfahrens darf er im Land bleiben und sich frei bewegen.

Welche Probleme Seehofers Asyl-Plan nach sich ziehen würde

Europarechtsexperte Walter Obwexer

Nehmen alle Staaten die zurückgewiesenen Flüchtlinge wieder auf?

Nein, dafür braucht es wieder eigene Abkommen. Deutschland hat so eines mit Österreich, Österreich aber keines mit Italien, Slowenien oder Kroatien. „Das ist eine politische Frage“, sagt Obwexer. „Aber wenn die Rücküberstellung an Länder wie Italien nicht an eine konkrete Höchstzahl an Personen gekoppelt wird, kann das nicht funktionieren. Man würde die Staaten mit den Zurückgewiesenen sonst ganz alleine lassen.“

Welche Lösung würde der Experte empfehlen?

„Erstens bestmögliche Kontrolle und Schutz der Außengrenzen, auch wenn da zuletzt viel verbessert wurde. Es braucht aber vor allem eine solidarische Verteilung der Schutzsuchenden, die in der EU um Asyl ansuchen dürfen. Daran ist die Union bislang aber gescheitert. Erst wenn das gelingt, kann man auch daran denken, Aufnahmezentren in Drittstaaten, wie das Bundeskanzler Sebastian Kurz vorschlägt, zu machen. Dort würde dann nach Unionsrecht geprüft werden, ob ein Asylgrund oder Schutzbedürftigkeit vorliegt.“

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