Ermittlungen gegen Amon auf Eis

Ermittlungen gegen Amon auf Eis
Die Generalprokuratur wird am Donnerstag über den Befangenheitsantrag des ÖVP-Fraktionsführers im U-Ausschuss entscheiden.

Der Fraktionschef der Volkspartei im Korruptionsuntersuchungssauschuss, Werner Amon, kann kurz durchatmen: Die staatsanwaltschaftlichen Erhebungen wegen des Verdachts der Geldwäsche liegen derzeit auf Eis. Amon hatte zuvor beantragt, dass der Wiener Staatsanwaltschaft der Fall entzogen wird. Geht es nach Amon soll der Fall einer anderen Staatsanwaltschaft zugewiesen werden. Er zweifelt an der Unbefangenheit der Wiener Behörden. Amon hat von Beginn an heftige Attacken auf die Justiz geritten, wörtlich sprach er von "Politjustiz". Der Abgeordnete will einen Zusammenhang zwischen den Ermittlungen und seiner Kritik an der Staatsanwaltschaft Wien im Fall Kampusch sehen, da er öffentlich die Einzeltäter-Theorie angezweifelt hatte.

Er möchte deshalb die Ermittlungen der Justiz gegen seine Person wegen einer ungeklärten Zuwendung des Telekom-Lobbyisten Peter Hochegger an den ÖVP-Arbeitnehmerbund ÖAAB einer Staatsanwaltschaft außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Wiener Oberbehörde (Wien, Niederösterreich, Burgenland) übertragen lassen - die Entscheidung darüber obliegt der Generalprokuratur.

Entscheid über Befangenheitsantrag am Donnerstag

Die Generalprokuratur wird am Donnerstagnachmittag über den Befangenheitsantrag des ÖVP-Nationalratsabgeordneten entscheiden. Das gab der Pressesprecher der Prokuratur am Montag bekannt.

Bei den Ermittlungen gegen Amon geht es um eine 10.000 Euro-Zahlung der Firma "Valora" an die ÖAAB-Zeitschrift Freiheit im Jahr 2007 - der Vorwurf lautet auf Geldwäsche. Der VP-Mandatar war zum damaligen Zeitpunkt Generalsekretär des VP-Arbeitnehmerbunds. Eine Gegenleistung für die Zahlung war zumindest bisher nicht belegbar. Die Staatsanwaltschaft Wien hatte deshalb die Aufhebung von Amons Immunität als Abgeordneter beantragt, am vergangen Donnerstag kam der Nationalrat diesem Begehren dann nach.

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