Referendum: Auslandstürken stimmen ab heute ab

Eine Türkin gibt in Deutschland in einem Generalkonsulat ihre Stimme ab
Rund fünf Prozent aller wahlberechtigten Türken darf im Ausland abstimmen. In Österreich sind rund 108.500 Personen stimmberechtigt.

In Österreich und anderen Ländern lebende Türken haben seit Montag früh die Gelegenheit, am Referendum über die Einführung eines Präsidialsystems in der Türkei teilzunehmen. Hierzulande können 108.561 türkische Staatsbürger in diplomatischen Vertretungen in Wien, Salzburg und Bregenz abstimmen.

Abgestimmt werden kann von Montag an zwei Wochen lang bis zum 9. April. In der Türkei selbst ist das Referendum über die Verfassungsreform für den 16. April angesetzt.

In Deutschland sind zu der von den Generalkonsulaten organisierten Abstimmung rund 1,4 Millionen Stimmberechtigte aufgerufen - mehr als in jedem anderen Land außerhalb der Türkei. Weltweit sind etwa 2,97 Millionen im Ausland lebende Türken stimmberechtigt. Rund drei Viertel von ihnen leben in den fünf EU-Mitgliedsstaaten Niederlande, Frankreich, Belgien, Deutschland und Österreich, teilte die Medien-Servicestelle Neue Österreicher/innen (MSNÖ) mit.

Umstrittenes Referendum

Bei dem international umstrittenen Referendum geht es im Prinzip darum, ob das parlamentarische Regierungssystem durch ein auf den Präsidenten Recep Tayyip Erdogan zugeschnittenes Präsidialsystem ersetzt werden soll, die Rechte des Präsidenten gestärkt werden sollen, während gleichzeitig der Einfluss des Parlaments geschwächt werden soll. Meinungsforscher sagen einen knappen Ausgang voraus. Die Auslandstürken machen rund fünf Prozent aller Stimmen aus - und könnten daher das Zünglein an der Waage sein.

Referendum: Auslandstürken stimmen ab heute ab
Vergleich Österreich-Deutschland: Türkische Staatsbürger, Anteil an allen Ausländern, Anteil an Gesamtbevölkerung 2016, Asylanträge Jänner 2017, Anteil an allen Asylanträgen - Tabelle GRAFIK 0235-17, 88 x 70 mm
Die in Österreich lebenden Türken gelten als besonders treue Unterstützer des türkischen Präsidenten. Bei der jüngsten Parlamentswahl im November 2015 kam Erdogans islamisch-konservative AKP hierzulande auf 69 Prozent der Stimmen, verglichen mit 49,5 Prozent in der Endabrechnung. Offiziellen Zahlen zufolge gaben damals von den 107.880 Wahlberechtigten in Österreich 40,6 Prozent ihre Stimme ab.
Referendum: Auslandstürken stimmen ab heute ab
Türkische Wähler in Österreich - Stimmenanteile der Parteien in Prozent - Balkengrafik GRAFIK 1262-15, Format 88 x 58 mm

3,1 Millionen türkische Migranten

Die UNO schätzt die türkische Migranten-Population der ersten Generation auf 3.114.471 Personen (2015). Das entspricht 3,8 Prozent der türkischen Gesamtbevölkerung. Gezählt werden dabei Personen, die in der Türkei geboren wurden und in das Ausland migrierten. Vor fünf Jahren war dieser Anteil mit 1,9 Prozent noch deutlich geringer.

Allein in der EU leben 2,65 Millionen Personen, die in der Türkei geboren wurden. Deutlich an der Spitze liegt Deutschland mit 1.655.996 in der Türkei geborenen Personen, gefolgt von Frankreich (297.429), den Niederlanden (199.551), Österreich (160.202) und Großbritannien (100.956). Die Statistik Austria gibt die Zahl der in Österreich lebenden Personen, die in der Türkei geboren wurden, etwas höher an: Zu Jahresbeginn 2017 waren es demnach 160.399 Personen.

Referendum: Auslandstürken stimmen ab heute ab
Übersichtskarte Europa, Weltkarte mit türkischen Wahlberechtigten und Ergebnissen für die AKP bei Wahlen 2015 GRAFIK 0265-17, 88 x 155 mm

Im Folgenden die Angaben der türkischen Wahlkommission (Stand 17. März):

In Deutschland sind rund 1,43 Millionen wahlberechtigte Türken registriert - mehr als in jedem anderen Land außerhalb der Türkei. Es folgen Frankreich (326.000), die Niederlande (253.000), Belgien (138.000) und Österreich (109.000). Weitere Länder mit einer hohen Zahl an Stimmberechtigten sind das nur von der Türkei anerkannte Nordzypern (105.000), die USA (100.000), die Schweiz (95.000) und Großbritannien (93.000).

Staatschef Recep Tayyip Erdogan will ein Präsidialsystem in der Türkei einführen. Nachdem im Jänner das Parlament die Vorschläge für die Verfassungsreform beschlossen hat, soll das Volk am 16. April in einem Referendum abstimmen. Im Ausland - etwa in Österreich - lebende Türken können ihre Stimmen vom heutigen Montag an bis 9. April abgeben. Im Folgenden die wichtigsten der geplanten Änderungen:

- Der Präsident wird nicht nur Staats-, sondern auch Regierungschef. Das Amt des Ministerpräsidenten entfällt. Der Präsident darf künftig einer Partei angehören. Er wird nicht mehr vom Parlamentspräsidenten, sondern von einem Vizepräsidenten vertreten. Der Präsident ist für die Ernennung und Absetzung von einer von ihm selbst zu bestimmenden Zahl von Vizepräsidenten, von Ministern und von allen hochrangigen Staatsbeamten zuständig. Das Parlament hat kein Mitspracherecht.

- Der Präsident kann in Bereichen, die die Exekutive betreffen, Dekrete mit Gesetzeskraft erlassen, die mit Veröffentlichung im Amtsanzeiger in Kraft treten. Eine Zustimmung durch das Parlament ist nicht nötig. Dekrete werden unwirksam, falls das Parlament zum jeweiligen Bereich ein Gesetz verabschiedet. Gesetze darf (bis auf den Budgetentwurf) nur noch das Parlament einbringen.

- Parlament und Präsident werden künftig am selben Tag für die Dauer von fünf Jahren vom Volk gewählt, und zwar erstmals am 3. November 2019. Die zeitgleiche Wahl erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Partei des jeweiligen Präsidenten über eine Mehrheit im Parlament verfügt. Die Zahl der Abgeordneten steigt von 550 auf 600. Parlamentarische Anfragen gibt es nur noch schriftlich an die Vizepräsidenten und Minister.

- Neuwahlen können sowohl das Parlament als auch der Präsident auslösen, im Parlament ist dafür eine Dreifünftel-Mehrheit notwendig. In beiden Fällen werden sowohl das Parlament als auch der Präsident zum gleichen Zeitpunkt neu gewählt - unabhängig davon, welche der beiden Seiten die Neuwahl veranlasst hat.

- Die Amtszeiten des Präsidenten bleiben auf zwei beschränkt. Die Regierungspartei AKP hat aber eine Hintertür eingebaut: Sollte das Parlament in der zweiten Amtsperiode des Präsidenten Neuwahlen beschließen, kann der Präsident noch einmal kandidieren.

- Die Zählung der Amtszeiten würde unter dem neuen Präsidialsystem neu beginnen. Erdogan wäre also nach einem Wahlsieg 2019 in seiner ersten Amtsperiode. Mit der Hintertür (und bei entsprechenden Wahlerfolgen) könnte er theoretisch bis 2034 an der Macht bleiben.

- Der Präsident bekommt mehr Einfluss auf die Justiz: Im Rat der Richter und Staatsanwälte kann der Präsident künftig vier der 13 Mitglieder bestimmen, das Parlament sieben weitere. Feste Mitglieder bleiben der Justizminister und sein Staatssekretär, die der Präsident auswählt. Bisher bestimmen Richter und Staatsanwälte die Mehrheit der derzeit noch 22 Mitglieder des Rates. Das Gremium ist unter anderem für die Ernennung von Richtern und Staatsanwälten zuständig.

- Gegen den Präsidenten kann nicht nur wie bisher wegen Hochverrats, sondern wegen aller Straftaten ermittelt werden. Allerdings ist eine Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneten im Parlament notwendig, um eine entsprechende Untersuchung an die Justiz zu überweisen.

Internationale Tageszeitungen kommentieren am Montag die Spannungen zwischen mehreren EU-Ländern und der Türkei und das türkische Verfassungsreferendum. Der Berliner Tagesspiegel schreibt:

"Nun geht sie los, die Zeit, in der über das türkische Verfassungsreferendum in der Türkei abgestimmt werden kann - jedenfalls von den Wahlberechtigten, die im Ausland leben, 1,4 Millionen Menschen sind das in Deutschland. Wie auch immer deren Votum mehrheitlich ausfallen wird, es wird auch ein Urteil über die deutsche (Wahl-)Heimat sein. Stimmt die Mehrheit der Deutschtürken für die Reformpläne von Präsident Erdogan, wird man das hierzulande als ein Hinweis auf eine große und ganz grundsätzliche Unzufriedenheit lesen können.(...) Aber vielleicht kommt es auch anders, und die Mehrheit der Stimmen sagt Nein zur Verfassungsänderung in der Türkei, weil die Demokratie als Wert an sich erkannt wurde, ob man sich persönlich darin wohlfühlt oder nicht."

Le Figaro (Paris):

"Die Europäer haben lange, wahrscheinlich ungeschickt, Erwartungen bei den Türken geweckt und dann enttäuscht. Es ist Zeit für eine Klarstellung. Über den türkischen Fall hinaus ist es klar, dass sich Europa erholen und jede Erweiterung stoppen muss. Die Türkei ist ein großes Land mit einer reichen Geschichte und Geografie. Sie kann und muss ein großer strategischer Partner Europas sein, ohne dass ein Beitritt notwendig wäre. Zumal dieser Weg nicht mehr die Unterstützung der Bevölkerung hat - weder in Europa, noch in der Türkei."

Diena (Riga):

"Im Grunde genommen bleibt darauf zu hoffen, dass die Beziehungen sich nach dem Referendum wieder zu normalisieren beginnen. Doch dass dies tatsächlich passiert, so wird argumentiert, ist derzeit nicht möglich. Daher bleibt nur abzuwarten und zu hoffen, dass Erdogan zu praktischen Erwägungen zurückzukehrt. Zugleich werden plötzliche Stimmungswechsel des türkischen Staatsführers niemanden überraschen. In westlichen Ländern können sie ihn auch nicht verstehen, weil in diesem Teil der Welt das endlose Fallen von einem Extrem ins andere nicht akzeptiert ist."

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